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Firstload und c.o legal ?

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  • Firstload und c.o legal ?

    Hi , ihr kennt doch sicher das Usenet ? und sicherlich auch die jeweiligen Anbieter wie Usenext , Firstload u.s.w.

    Ist sowas dne überhaupt legall ? Denn man sieht ja öfters von sowelche Anbietern Werbung und zudem kostet das Geld.Ist es den legal ? Dne man bekommt ja Spiele also vom Copyright versehen sogesehen umsonst ( Abgesehen von den Monatlichen Zugangskosten für das Usenet ) Und unter Kontakt u.s.w stehen auch alle Daten.

    edit : Es wurden auch Testberichte von PC Welt u.s.w über Usenext gemacht
    Zuletzt geändert von Overgeneral; 24.10.2008, 02:14.

    Mit freundlichen Grüßen,

  • #2
    AW: Firstload und c.o legal ?

    An deiner Stelle würde ich keinem der o.g. Anbieter etwas bezahlen. Es kann sein das die Anbieter das anders darstellen, aber bei so etwas musst du ganz vorsichtig sein. Da die Anbieter keine Rechte oder Lizenzen besitzen, kann es bei urheberrechtlich geschützten Sachen wie Filme, Musik etc. schnell Probleme geben.

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    • #3
      AW: Firstload und c.o legal ?

      Zitat von Xelic Beitrag anzeigen
      An deiner Stelle würde ich keinem der o.g. Anbieter etwas bezahlen. Es kann sein das die Anbieter das anders darstellen, aber bei so etwas musst du ganz vorsichtig sein. Da die Anbieter keine Rechte oder Lizenzen besitzen, kann es bei urheberrechtlich geschützten Sachen wie Filme, Musik etc. schnell Probleme geben.
      Die Betreiber stellen nur den Webspace zur Verfügung . Teilweise werden auch Lizenzzahlungen gemacht.

      Pech für den User der geschützte Spiele runter holt . Andererseits ist die Staatsanwaltschaft für Mini Strafsachen sehr großzügig.

      Sonst wären alle Mitglieder dort schon im Knast

      lg
      berndf
      http://www.computerdeals.de

      ICQ 299779126

      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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      • #4
        AW: Firstload und c.o legal ?

        Also generell sind Downloads aus dem Usenet legal. Der Punkt ist einfach, dass man halt nichts herunterladen darf, was die Rechte 3. verletzt bzw. urheberrechtlich geschützt ist.
        "640 kB sollten eigentlich genug für jeden sein." - Bill Gates, 1981

        Usenet Anbieter Usenext und Firstload im Test

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