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Da hast du leider wirklich Pech gehabt. Den Der Kaufvertrag ist abgeschlossen und auch rechtens. Ware wurde bezahlt und geliefert. BWL Unterricht bringt wohl doch was.
Wie Fabisch schon gesagt hat, wär das einzige was du machen kannst mal anrufen.
Evtl. lassen sie mit sich reden und du bekommst auf Kulanz, weils nur ein Tag war, nen Teil des Differenzbetrags zurück. Das ist aber keine Pflicht seitens des Verkäufers. Der kann genauso sagen Pech gehabt und ist damit voll im Recht.
14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen: Wegschicken, neu bestellen.
siehe
Zitat von Notebooksbilliger.de AGBs
...
§ 10 WIDERRUFSBELEHRUNG NACH § 355 BGB
WIDERRUFSRECHT
1. SIE KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON ZWEI WOCHEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. BRIEF,FAX, E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN. ERHALTEN SIE DIE WIDERRUFSBELEHRUNG IN TEXTFORM ERST MIT DER WARE, BETRÄGT DIE WIDERRUFSFRIST EINEN MONAT. DIE FRIST BEGINNT FRÜHESTENS MIT ERHALT DER WARE UND EINER SCHRIFTLICHEN WIDERRUFSBELEHRUNG. DIE WIDERRUFSBELEHRUNG WIRD IHNEN IN TEXTFORM BEI (§2) VERTRAGSABSCHLUSS PER E-MAIL ZUGESTELLT. ZUR FRISTWAHRUNG GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFES ODER DER SACHE.
DER WIDERUF IST ZU RICHTEN AN:
Naja, mal verliert man und mal gewinnen die Anderen.
Ich würde den Händler einfach ansprechen und eine Preisminderung erbitten. Sollte darauf nicht eingegangen werden, dann zurück damit, wobei dir niemand die Garantie gibt, dass du es beim zweiten Versuch auch wirklich billiger bekommst. EEB hat das vollkommen richtig formuliert, es gibt nie den perfekten Zeitpunkt, um Hardware zu kaufen.
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