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CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

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  • CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

    Hi Leute, wie schon im Titel geschrieben: Ich hab Bf2142 aber kannst nicht installieren weil ein kleiner Kratzer drauf ist. Den Kassenbon kann ich auch nicht mehr finden. Beim Support von EA hab ich auch schon nachgefragt, bisher ohne Antwort. Dann frag ich halt mal hier um Rat: Was kann ich jetzt noch tun?


    MfG


    PS: Wenn ihr mir nicht glaubt das ich Original hab dann mach ich ein Bild mit meiner WebCam...

  • #2
    AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

    Angeblich tauscht EA defekte CDs aus.
    Ob man hierfür aber einen Kaufnachweis benötigt kann ich leider nicht sagen.

    IMHO wäre es aber Unsinn einen solchen Nachweis einzufordern, denn WER hebt denn bitteschön eine rechnung von einem Spiel auch über die Jahre hinweg auf, weil eventuell mal die CD defekt ist und dann umgetauscht werden muss.
    Tschau

    Tomy Tom
    Never Surrender


    Unterstützt unsere HQ-Stadt !

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    • #3
      AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

      Naja, wenn ich denen die DVD Box mit DVD schicke dann brauchen die bestimmt keinen Nachweiß das ichs gekauft hab^^

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      • #4
        AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

        IMHO wäre es aber Unsinn einen solchen Nachweis einzufordern, denn WER hebt denn bitteschön eine rechnung von einem Spiel auch über die Jahre hinweg auf, weil eventuell mal die CD defekt ist und dann umgetauscht werden muss.
        Ich mach sowas Oo

        Geh einfach dort hin, wo du dein Spiel gekauft hast und zeigs den Typen, ich meine, die müssen das sogar austauschen.

        Duke ist "mein ganz persönlicher Kummerkastendaddy"

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        • #5
          AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

          Solang Garantie drauf ist


          Aber jetzt bitte B²T. Ich will das geklärt haben

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          • #6
            AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

            eigentlich braucht man keine Kassenzettel um was umzutauschen ist einer der vielen Irrtümer du musst nur eine person dabei haben wo es bezeugen kann das du es dort gekauft hast! hab ich schon oft gemacht!

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            • #7
              AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

              Naja, das ganze hat sich jetzt erledigt. Ich hab beim Support von EA angerufen und habs eine Stunde danach abgeschickt. Bis Montag bekomm ich ne neue DVD *freu*

              Dank meinem dummen Kumpel hab ich fast 45 € für Bf2142 gespart^^

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              • #8
                AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

                Hi möchte mal nen kleinen Einwurf zum Thema Umtausch machen!

                Es ist nämlich ein weit verbreiteter Irrtum, daß die Läden den Kassenbon verlangen weil sie es sonst nicht glauben (man kann sich also den Zeugen sparen).

                Die Problematik is folgende, wenn ein Kunde bei mir was umtauscht ohne Bon.
                Kommt das Finanzamt mit der Frage "Wo is den der Verkaufsbeleg zu diesem Umtausch" noch schlimmer wenn der Kunde das Geld zurück fordert.
                Hintergrund hier is die Tatsache, das ich ja sonst als Händler immer wieder "Scheinretouren" bzw. "Scheinauszahlungen" machen könnte um das Finanzamt um die MWST zu prellen.

                Bei der "Scheinretoure" könnte ich die Ware hinterher Schwarz verkaufen.
                Bei ner "Scheinauszahlung" könnte ich mir das Geld direkt unversteuert in die Tasche stecken.(Is klar dass die Finanzlümmel das nicht cool finden und dagegen vorgehen, oder!?)

                Die werden da immer unangenehm und den so genannten "Kulanzumtausch" nehmen sie dir bei ner Umsatzsteuer bzw. Betriebsprüfung auch nicht mehr ab.

                Und der Händler kann nur soweit kulant sein, wie das Finanzamt kulant zu ihm is!

                Is zwar Blödsinn alle Belege aufzubewahren als Kunde/Endverbraucher, aber als Händler hat man immer Angst vorm Finanzamt, weil die einen für solche Aktionen um die Existenz bringen können.

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                • #9
                  AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

                  Kann aber auch Luke nur zustimmen:

                  Selbst wenn die den Kassenbon fordern. Man braucht den nicht. Zeugen reichen. Kannst du sagen, meine Oma bestätigt ihnen das.

                  @Naso: Oh, das ist ja mal ganz interessant. Wusste ich noch nicht.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

                    Gut zu wissen Nasilein

                    Thx für die Info.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

                      Kein Thema, wenn ihr also mal fragen zu "Allgemeinen Geschäftsabläufen" im Handel habt fragt mich ruhig, erstens gibt es immer wieder allgemeine Irrtümer innerhalb der Endverbraucherschicht, zweitens sind viele Dinge laut Gesetz mit enormem Spielraum geregelt, da können Händler (z.B. bei Kulanzfragen) sich immer in ner gewissen "Grauzone" bewegen.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

                        Zitat von HQ|Berlin Beitrag anzeigen
                        Kann aber auch Luke nur zustimmen:

                        Selbst wenn die den Kassenbon fordern. Man braucht den nicht. Zeugen reichen. Kannst du sagen, meine Oma bestätigt ihnen das.

                        @Naso: Oh, das ist ja mal ganz interessant. Wusste ich noch nicht.
                        Auch reicht der Kontoauszug , wenn per EC oder Kreditkarte bezahlt worden ist.

                        Wenn man sich die Kasse merkt (Kasse 5) kann der Verkäufer sehr schnell den Kauf nachprüfen.

                        Nur als Anmerkung

                        lg
                        bernd
                        http://www.computerdeals.de

                        ICQ 299779126

                        Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                        Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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                        • #13
                          Re: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

                          Sooo paar von euch wissen es schon, ich bin nebenher Kassierer beim Penny MArkt. Bei uns ist es so, dass wir Spiele und Software, bis 2 Wochen nach dem Kauf zurücknehmen, danach muss es der Kunde zum Vertreiber (z.B MSI) zurückschicken.

                          Auch nehmen wir keine Ware ohne Kassenbon zurück, ausser der Kunde kann es per EC nachweisen, oder der Mitarbeiter kann sich noch daran erinnern, weil es erst 2 Stunden her ist.

                          Es stimmt nicht ganz das man den Kassenbon nicht braucht, denn er gilt als Rechnung. Deshalb gibts bei uns im Laden sehr eingeschränkte Möglichkeiten ohne Kassenbon.

                          Gruß Fara

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                          • #14
                            AW: Re: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

                            Zitat von HQ|Faramir-souldrive Beitrag anzeigen
                            Sooo paar von euch wissen es schon, ich bin nebenher Kassierer beim Penny MArkt. Bei uns ist es so, dass wir Spiele und Software, bis 2 Wochen nach dem Kauf zurücknehmen, danach muss es der Kunde zum Vertreiber (z.B MSI) zurückschicken.

                            Auch nehmen wir keine Ware ohne Kassenbon zurück, ausser der Kunde kann es per EC nachweisen, oder der Mitarbeiter kann sich noch daran erinnern, weil es erst 2 Stunden her ist.

                            Es stimmt nicht ganz das man den Kassenbon nicht braucht, denn er gilt als Rechnung. Deshalb gibts bei uns im Laden sehr eingeschränkte Möglichkeiten ohne Kassenbon.

                            Gruß Fara
                            Würde mal sagen, da hast du schleche Karten.

                            Richtig
                            Verkäufer dürfen den Umtausch von Waren nur dann an bestimmte Bedingungen knüpfen, wenn sie gesetzlich nicht verpflichtet sind, die Ware umzutauschen.Wenn die Frist von zwei Jahren ab Kaufdatum abgelaufen ist oder wenn die Ware nicht defekt ist, sondern dem Käufer lediglich nicht mehr gefällt, muss kein Verkäufer die Ware zurücknehmen.Tut er es aus Kulanz dennoch, dann kann er für sein Entgegenkommen natürlich Bedingungen aufstellen. Er kann zum Beispiel verlangen, dass ihm der Kassenbon vorgelegt wird oder dass die Ware noch original verpackt ist.

                            danach muss es der Kunde zum Vertreiber (z.B MSI) zurückschicken.

                            Nein, nicht der Kunde, sondern Ihr müsst das machen.

                            Die gesetzliche Gewährleistung ist 6 Monate. Danach bis 30 Jahre Garantie möglich. Lebenslange Garantie ist nicht erlaubt.

                            Da ist der Verkäufer der Ansprechpartner - Nicht der Hersteller.

                            Bei Mängeln haftet erstmal der Verkäufer.
                            Umtausch - Reparatur - oder Geld .

                            Das beliebte Spiel der Verkäufer - Termoausdrucke die verblassen.

                            Viele scheuen sich ohne Kassenbeleg, ihre Rechte durchzusetzen.

                            Hier mal die Erklärung:

                            Wann gilt die Gewährleistung und wann die Garantie?
                            Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Gewährleistungsrechte gelten nur, wenn der Mangel schon zum Verkaufszeitpunkt bestand. Geht die Ware später innerhalb der Garantiezeit kaputt, haben Kunden die Rechte, wie sie in der Garantie versprochen wurden. Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, meist vom Hersteller und nicht vom Händler. Oft enthalten sie das Versprechen, dass die Ware oder Einzelteile während einer bestimmten Frist schadenfrei bleiben. Käufer mit Garantieschein können dann im Schadenfall Reparatur oder Umtausch fordern.

                            Die Gewährleistungsrechte liegen auf Seiten des Kunden, nicht des Händlers. Von ihm kann bei Mängeln Nachbesserung in Form von Umtausch oder Reparatur verlangt werden. Klappt das nicht, kann eine Preisminderung vereinbart werden oder der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten.

                            Grundsätzlich gilt bei neuer Ware eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Der Kunde kann in den ersten sechs Monaten ohne Wenn und Aber reklamieren. Ab dem siebten Monat liegt die Beweislast jedoch bei ihm. Tritt dann ein Mangel auf, muss der Kunde beweisen, dass dieser schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Auch Sonderangebote sind nicht von der Gewährleistungspflicht ausgenommen, es sei denn, der Verkäufer weist auf einen Fehler ausdrücklich hin und der Kunde kauft dennoch.

                            Der Händler darf den Kunden bei einer Reklamation nicht abwimmeln und auf den Hersteller verweisen. Der Käufer sollte es sich schriftlich geben lassen, wenn der Verkäufer von Gewährleistung prinzipiell nichts wissen will. Er kann dann ohne Frist vom Geschäft zurücktreten und Geld zurückverlangen.

                            Kunden dürfen übrigens bei einem defekten Teil nicht gleich ihr Geld zurückverlangen. Zunächst darf der Händler eine Nachbesserung versuchen. Entscheiden können die Kunden dabei aber zwischen Umtausch und Reparatur. Die gewählte Alternative muss dem Händler zuzumuten sein. Bei teurer Ware wird der Händler darauf bestehen, sie zu reparieren. Aber mehr als zwei Versuche hat er für diese Reparatur üblicherweise nicht. Wenn der Kunde dringend auf die Ware angewiesen ist, sollte er schon nach einem gescheiterten Versuch einen Schlussstrich ziehen: Er kann vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

                            lg
                            bernd
                            Zuletzt geändert von berndf; 03.03.2007, 10:05.
                            http://www.computerdeals.de

                            ICQ 299779126

                            Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                            Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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                            • #15
                              AW: CD kaputt - Kassonbon verlegt. Was tun?

                              Also Früher hat EA gegen 10€-Gebühr mal die CDs getauscht ... wenn ich mich jetzt nicht irre.
                              Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen.

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