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Windows Vista: Ordneransicht Festlegen? So wirds Gemacht!

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  • Windows Vista: Ordneransicht Festlegen? So wirds Gemacht!

    Schluss mit dem Ansichts-Chaos – so legen Sie Ihre gewünschte Ordneransicht fest.

    Zu den nervtötenden Eigenschaften von Vista gehört, dass es sich wie schon Windows XP nicht die Ordneransicht oder Fenstergröße standardmäßig merkt. Unabhängig von Ihren temporären Benutzereinstellungen springen alle betreffenden Einstellungen immer wieder auf einen Standardwert zurück. Doch mit folgender Registry-Manipulation sparen Sie zukünftig die Zeit zur andauernden, manuellen Einstellungen ein. Gehen Sie folgendermaßen vor:
    1. Rufen Sie mittels Start/Ausführen und der Eingabe von „regedit“ den Registrierungseditor auf.
    2. Legen Sie am folgenden Registrierungspfade einen DWORD-Wert mit dem Namen BagMRU Size und dem Dezimalwert 5000 an: HKEY_CURRENT_USER\ Software\ Classes\ Local Settings\ Software\ Microsoft\ Windows\ Shell
    3. Nun löschen Sie die folgenden beiden Unterschlüssel (nicht den Ordner namens MuiCache!):
    • HKEY_CURRENT_USER\ Software\ Classes\ Local Settings\ Software\ Microsoft\ Windows\ Shell\ Bags
    • HKEY_CURRENT_USER\ Software\ Classes\ Local Settings\ Software\ Microsoft\ Windows\ Shell\ BagMRU
    Beachten Sie, dass alle Eingriffe in die Registrierung schwere Störungen des Betriebssystems auslösen können und legen Sie vor allen Änderungen einen Systemwiederherstellungspunkt an.

    Edit: Könnte man ja auch oben Anpinnen
    Zuletzt geändert von Kane; 19.01.2008, 18:05.
    MfG
    Kane

    "Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit." -Benjamin Franklin

    "Es wäre ein schwerer Fehler, mich für tot zu halten!" -Kane

  • #2
    AW: Windows Vista: Ordneransicht Festlegen? So wirds Gemacht!

    Nur was verbessern .

    Registrierdatenbank sichern . So kann man Notfalls alles wieder reinspielen.
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
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