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Keine Firewire Schnittstelle was kaufen ?

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  • Keine Firewire Schnittstelle was kaufen ?

    Hier der Link zu dem Samsung R700

    http://www.hardwareschotte.de/hardwa...R700-A009DESEG

    Ich brauche für den Videocamcorder eine Fireire Schnittstelle .

    Card Slot : ExpressCard slot (34/54mm)

    was kaufen ?

    http://www.ciao.de/DeLOCK_Express_Ca...ire_A__7698604

    http://www.amazon.de/DeLock-PCMCIA-A...ef=pd_sim_pc_1

    Bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    AW: Keine Firewire Schnittstelle was kaufen ?

    Du hast keinen Firewire Anschluss am Laptop und auch keinen Cardreader integriert?
    Das gibts doch heutzutage gar nicht mehr.
    Aber in sonem Fall wäre ich zu Saturn gelaufen und hätte mir einfach irgendwas gekauft, was grade so am billigsten gewesen ist.

    Das Notebook besitzt doch nen Cardreader, benutz doch einfach die Speicherkarte der Cam wenn du Vids auf den PC übertragen möchtest.
    Falls die KArte nicht passen sollte(was ich eigentlich ausschließen kann), gibbet sicher nen Adapter.
    Mein Dicker:

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    • #3
      AW: Keine Firewire Schnittstelle was kaufen ?

      Geht nicht - Sind MiniDV - Bänder

      Was soll ich kaufen ?

      bernd
      http://www.computerdeals.de

      ICQ 299779126

      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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