Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zu unrecht Verklagt was tuen?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

    Sry so ist es Halt -.- könnt ihn ja selbst Fragen -.-
    MfG
    Kane

    "Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit." -Benjamin Franklin

    "Es wäre ein schwerer Fehler, mich für tot zu halten!" -Kane

    Kommentar


    • #17
      AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

      Zitat von HQ|Kane Beitrag anzeigen
      Sry so ist es Halt -.- könnt ihn ja selbst Fragen -.-
      Deshalb ja:

      Zitat von Selfy Beitrag anzeigen
      [...] oder er erzählt dir nicht alles.

      Kommentar


      • #18
        AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

        Eigentlich sollte er mir alles erzählt haben, werde ihn aber Morgen in der Schule nochmal Ausquetschen
        MfG
        Kane

        "Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit." -Benjamin Franklin

        "Es wäre ein schwerer Fehler, mich für tot zu halten!" -Kane

        Kommentar


        • #19
          AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

          Das soll jetzt um Gottes Willen nicht hämisch oder ähnlich klingen und ich hab auch Mitleid mit ihm, wenn er es wirklich nicht getan haben sollte, aber wenn er dafür in den Bau wandert, dass er nichts getan und die Nicht-Tat auch noch gestanden hat, ist er irgendwie schon selbst schuld.

          Naja, trotzdem alles Gute für ihn.

          Kommentar


          • #20
            AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

            Was habt ihr denn für bescheuerte Anwälte? Die haben ihre Zulassung in nem Lotto 3er gewonnen-.-

            Eine Aussage ist nach 2 Wochen noch wiederrufbar etc. und natürlich bringt es was...
            Sucht euch ma nen anständigen Anwalt^^

            Kommentar


            • #21
              AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

              Zitat von Selfy Beitrag anzeigen
              Also entweder erzählst du uns hier nicht alles oder er erzählt dir nicht alles.

              Dass man freiwillig eine Tat gesteht (und auch noch Vergewaltigung!), die man nicht begangen hat und angeblich auch keinen Einspruch einlegen kann, ist ja mal kompletter -sorry- Blödsinn.
              Seh ich wie schon gesagt ähnlich.

              Zitat von HQ|Doskilos Beitrag anzeigen
              ....
              Das macht nur Sinn, wenn man sonst absolut keine Chance mehr hat, um das Urteil zu mildern.
              Und selbst dann machts kein Sinn für mich wenn Aussage gegen Aussage steht und er die Tat nicht begangen hat. Sie muss es ihm erstmal beweisen. Und dafür gibts Labortests bzgl. Spermafunde ....


              Zitat von HQ|Doskilos Beitrag anzeigen
              ....
              Und angeblich stands ja Aussage gegen Aussage...
              Ich kenn mich nicht wirklich aus, aber soweit ich weiß muss einem da erstmal die Schuld bewiesen werden. Ist doch bei der Polizei ähnlich. Ein einzelner Polizist in nem Wagen kann dir eigentlich nichts anhaben, da es Aussage gegen Aussage stehen würde ....



              Und das der zweite Anwalt sagt, da kann an nix mehr machen ..... sehr komisch.
              Und wenn er sich auch noch so leicht abservieren lässt und sein Urteil hinnimmt .... also irgendwie kommt mir das alles nicht ganz sauber vor.

              Ich würde da sonstwas in Bewegung setzen wenn man mir sowas vorwirft, ich unschuldig bin und dafür dann in den Bau wandern müsste.




              Ne, bei dem Fall frag ich mich echt, wo da was faul ist. Denn irgendwas stimmt definitiv hier NICHT, bzw. evtl. stimmt ja doch alles so wies ist und dein Freund hats einfach getan und findet sich nun damit ab.

              Kommentar


              • #22
                AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

                Zitat von DDM Beitrag anzeigen
                Ich kenn mich nicht wirklich aus, aber soweit ich weiß muss einem da erstmal die Schuld bewiesen werden. Ist doch bei der Polizei ähnlich. Ein einzelner Polizist in nem Wagen kann dir eigentlich nichts anhaben, da es Aussage gegen Aussage stehen würde ....
                Oh doch. Es wird immer dem Polizisten geglaubt werden. Glaub mir.
                Dem entgehste nur indem du ziemlich Prominent bist.

                Zu der ganzen Story: Hört sich für mich
                1.Ziemlich zusammengelogen und unglaubwürdig an.
                2.Ziemlich bescheuert und zwar rundum von deinem Freund, dem Anwalt und dem Rest.
                3.Allgemein nicht sinnvoll hier bei sowas nachzufragen. Ich glaube es ist sogar strafbar wenn hier einige Leute glauben Tipps geben zu können was zu tun sei. Mancher könnte das hier als "Rechtsberatung" verstehen. Und das kann schön Ärger geben. Generell sollte über solche Themen falls man nicht selbst Anwalt ist nur in hypothetischer Form und nicht Einzelfallbezogen diskutiert werden.
                4.Ist deine Gutgläubigkeit ja wirklich vom Ausmaß eines Zeugen Jehovas. Letztlich ist alles auf was du vertraust Aussagen von deinem Freund und Hörensagen. Mach dir lieber mal Gedanken darüber was sein könnte falls er doch getan hat für was er beschuldigt und verurteilt wurde.
                Zuletzt geändert von Narkáno; 07.05.2009, 23:14.

                Kommentar


                • #23
                  AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

                  "hey ich erzähl dir mal was einem freund, seinem freund letzt passiert ist, as widerum hab ich von der cousine meiner mutter die es von einer entfernten verwandten gehört hat.............."


                  "Sometimes when i get sad i stop being sad and be awesome instead ...true story"

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

                    Zitat von DDM Beitrag anzeigen
                    Ich kenn mich nicht wirklich aus, aber soweit ich weiß muss einem da erstmal die Schuld bewiesen werden.
                    So meinte ich das ja auch.

                    Zitat von Narkáno Beitrag anzeigen
                    Oh doch. Es wird immer dem Polizisten geglaubt werden. Glaub mir.
                    Beispiel?

                    Zitat von Narkáno Beitrag anzeigen
                    Zu der ganzen Story: Hört sich für mich
                    1.Ziemlich zusammengelogen und unglaubwürdig an.
                    2.Ziemlich bescheuert und zwar rundum von deinem Freund, dem Anwalt und dem Rest.
                    3.Allgemein nicht sinnvoll hier bei sowas nachzufragen. Ich glaube es ist sogar strafbar wenn hier einige Leute glauben Tipps geben zu können was zu tun sei. Mancher könnte das hier als "Rechtsberatung" verstehen. Und das kann schön Ärger geben. Genrell sollte über solche Themen falls man nicht selbst Anwalt ist nur in Hypothetischer Form und nicht Einzelfallbezogen diskutiert werden.
                    Dem allem stimme ich immer mehr zu.

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

                      Zitat von HQ|Doskilos Beitrag anzeigen
                      Beispiel?
                      ...werde ich hier nicht öffentlich machen. Aber sagen wir mal so viel: Erfahrungswerte und natürlich das gute alte Hörensagen (bei dem mir durchaus bewusst ist das ichs vorhin kritisierte).^^

                      Zitat von HQ|Doskilos Beitrag anzeigen
                      Dem allem stimme ich immer mehr zu.
                      Na herzlichen Dank.
                      Zuletzt geändert von Narkáno; 07.05.2009, 23:21.

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

                        Können sie aber normal nicht machen.
                        Auch beim Polizisten stehts Aussage gegen Aussage und das ganze muss erstmal bewiesen werden.
                        Man kann schließlich niemanden ohne Beweis einbuchten. Klar, einem Polizisten glaubt man eher als einem "Normalo". Dennoch gehts nicht ganz so einfach. Meist hat ja der Polizist dann noch Beweismittel dabei wie ne Radarfalle, oder es gibt Überwachungsvideos, Passanten/Zeugen ...
                        Oder eben sie sind, wie es meistens der Fall ist, mindestens zu zweit.

                        Aber mit den 4 Punkten hat Narkàno vollkommen recht. Für mich stinkt dieser Fall irgendwie ganz gewaltig. Die Frage ist nur, wo?

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

                          Zitat von Gamma Beitrag anzeigen
                          "hey ich erzähl dir mal was einem freund, seinem freund letzt passiert ist, as widerum hab ich von der cousine meiner mutter die es von einer entfernten verwandten gehört hat.............."
                          blablabla

                          Trash bitte!


                          "Sometimes when i get sad i stop being sad and be awesome instead ...true story"

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

                            Zitat von Gamma Beitrag anzeigen
                            blablabla

                            Trash bitte!
                            Neeee...einfach an die tolle Endlosgeschichte anhängen.
                            Fügt sich da auch gut ein. Sind beides so hochgeistige Themen die ein Forum brauch. Und sie erklären wie hier einige Leute zu Beitragszahlen über der 500 Marke kommen.
                            Witzig ist hier ausserdem noch das ein Staffi den Thread eröffnet und ein Nicht-Staffi (aka Ich) darauf hinweisen muss was das hier eigentlich allein rechtlich gesehen für ein Schuss in den Ofen ist...inkompetenz...same procedure as....
                            Zuletzt geändert von Narkáno; 08.05.2009, 17:02.

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

                              Zitat von Narkáno Beitrag anzeigen
                              Witzig ist hier ausserdem noch das ein Staffi den Thread eröffnet und ein Nicht-Staffi (aka Ich) darauf hinweisen muss was das hier eigentlich allein rechtlich gesehen für ein Schuss in den Ofen ist...inkompetenz...same procedure as....
                              Ja, Narkáno. Vielleicht solltest du erstmal überlegen, bevor du derartige unqualifizierte Beiträge abgibst. Es ist kompletter Blödsinn, das hier als Rechtsberatung zu verstehen, noch viel mehr als Blödsinn.
                              Rechtsberatung ist zum Ersten im gewerblichen Sinne und außerdem muss man dazu eine spezifische Ausbildung gemacht haben (z.B. Jurastudium, Steuerfachangestellert o.ä.).

                              Jetzt liegst auch du mal falsch. Es ist kein Stück verboten. Selbst wenn es das wäre, was es nicht ist, ist es keine Straftat, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit.

                              Bitte das nächste Mal nachdenken.

                              PS: Versuch nicht, gegen zu argumentieren. Meine Mutter ist Juristin und mein Vater hatte Jura als Fernstudium und ist Steuerfachangestellter. Ich würde einfach schätzen, dass die mehr Ahnung vom Fach haben als du
                              Auch wenn es vielleicht nicht sehr sinnvoll ist, hier nach Hilfe zu suchen, kann man dem Staff hier nichts anhängen.
                              Zuletzt geändert von Selfy; 09.05.2009, 15:50.

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Zu unrecht Verklagt was tuen?

                                Zitat von Selfy Beitrag anzeigen
                                Ja, Narkáno. Vielleicht solltest du erstmal überlegen, bevor du derartige unqualifizierte Beiträge abgibst. Es ist kompletter Blödsinn, das hier als Rechtsberatung zu verstehen, noch viel mehr als Blödsinn.
                                Rechtsberatung ist zum Ersten im gewerblichen Sinne und außerdem muss man dazu eine spezifische Ausbildung gemacht haben (z.B. Jurastudium, Steuerfachangestellert o.ä.).

                                Jetzt liegst auch du mal falsch. Es ist kein Stück verboten. Selbst wenn es das wäre, was es nicht ist, ist es keine Straftat, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit.
                                Hmmm, wo fang ich an?
                                Im gewerblichen Sinne ist wirklich ne wunderbare Formulierung, jedoch in keiner Weise nachzuprüfen. Hier geht es auch nicht darum ob bestimmte Formalia erfüllt sind die dir deine Eltern diktiert haben sondern darum ob beteiligten Personen durch getätigte Äusserungen ein Schaden entstehen könnte. Wenn hier zu dem was der Anwalt empfohlen hat die wunderbarsten Meinungen abgegeben werden kann das für ihn durchaus negative Folgen haben und er auch darauf regaieren. Letztlich ist vorerst nicht nachzuprüfen ob die hier schreibenden Personen den Beitrag als gewerbliche Leistung an den/die Fragenden abgeben, also ob sie Geld beziehen oder sie eine oben beschriebene Ausbildung/Studium abgelegt haben.
                                (Klingelts wo dann hier für einige das Problem liegen könnte? Streng die grauen Zellen mal an.)

                                Zitat von Selfy Beitrag anzeigen
                                Bitte das nächste Mal nachdenken.
                                Dito

                                Zitat von Selfy Beitrag anzeigen
                                PS: Versuch nicht, gegen zu argumentieren. Meine Mutter ist Juristin und mein Vater hatte Jura als Fernstudium und ist Steuerfachangestellter. Ich würde einfach schätzen, dass die mehr Ahnung vom Fach haben als du
                                Auch wenn es vielleicht nicht sehr sinnvoll ist, hier nach Hilfe zu suchen, kann man dem Staff hier nichts anhängen.
                                Nöööö. Deine Mutter und dein Vater könnten in ihrem Job ja auch ziemlich schlecht sein, was ich hier natürlich nicht unterstellen will.
                                So oder so bleibt doch klar das ein abgeschlossenes Studium u.o. ähnliches kein Freischein für Allwissenheit ist.

                                Und etwas ganz anderes: Gehen wir beide doch davon aus das du aka deine lieben Eltern (die ihrem Kind beistehen) absolut recht haben und kein einziger der von mir angebrachten Punkte zustimmt. Dann wäre fraglich warum im Forum vor einiger Zeit die Ecke "Internetrecht etc" abgeschafft wurde. Meines Wissens damals mit ähnlicher Begründung die hier diskutiert wurde.
                                Wenn ich also recht haben sollte, bleibt die Kritik am Staff bestehen. Habe ich nicht recht, möchte ich in dem Fall Kritik an der Schließung des genannten Forumsteils äussern weils dann ja völlig sinnlos sein würde.

                                Ach shit hab ich doch gegen argumentiert. Egal, renn zu Mama und frag obs nen Gesetz gegen meckernde Menschen wie mich gibt.

                                Oer lern selbst zu argumentieren...whatever

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X