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Kann mein Vater mich in seine Krankenversicherung einbeziehen?

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  • Kann mein Vater mich in seine Krankenversicherung einbeziehen?

    Joa, Titel = Frage.

    Und zwar ist es so, dass ich im März mit meiner Ausbildung fertig geworden bin und mich mein Chef nicht übernehmen konnte.

    Da ich Probleme mit der Arbeitsagentur hatte, bekomme ich jetzt auch kein ALG.

    Somit bin ich auch nicht gesetzlich Krankenversichert, wenn ich das richtig sehe.

    Da sich allerdings gerade jetzt, wenn man es nicht brauchen kann, mein Backenzahn meldet und ich zum Zahnarzt müsste, bräuchte ich eben eine Krankenversicherung.

    Mein Vater und ich sind beide bei der BKK BMW. Kann mich mein Vater in seine Versicherung mit einbeziehen?

    Folgendes habe ich ergoogled. Ich hab mal markiert, was für mich wichtig sein könnte:

    Die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung von Familienmitglieder ist durch ein Urteil des Bundessozialgericht Kassel erheblich eingeschränkt worden.

    Eine private Altersrente oder eine in Monatsraten gezahlte Abfindung eines Arbeitgebers sind nach Ansicht des Sozialgerichts als Einkommen zu betrachten, aus dem eine Krankenversicherung finanziert werden muss.

    In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehegatten und Kinder kostenlos mitversichert, solange kein eigenes Einkommen über 350 Euro monatlich vorhanden ist.

    In den vorliegenden Fällen bekam ein Mann von seinem Ex Arbeitgeber eine Abfindung in monatlichen Raten von 2300 Euro und ein anderer bekam aus einer privaten Lebensversicherung eine private Rente von 386,– Euro.

    Die Instanzgerichte sahen diese Zahlungen nicht als Einkommen und somit waren die Männer kostenlos bei ihrer Ehefrau mitversichert.

    Dem hat das Bundessozialgericht Kassel widersprochen. Die Abfindung ist steuerpflichtig und muss daher auch bei der Familienversicherung mit angerechnet werden.

    Zudem sind auch Renten nach dem Gesetz dem Einkommen zuzurechnen. Das gelte nicht nur für die gesetzlichen Renten sondern auch für private Renten.

    Quelle:
    spiegel.de
    Also wenn ich das richtig verstehe, bin ich bei meinem Vater versichert, richtig? Nur weiß ich nicht: Wie meinen die das mit eigenem Kind? Eigenes Kind bis 18 oder allgemein eigenes Kind?

    Kann ich da trotzdem mit meiner Krankenkassenkarte hin oder brauch ich die meines Vaters? Muss ich das der Krankenkasse mitteilen, dass ich mit meinem Vater versichert bin, oder macht das die Arbeitsagentur, nach dem bekannt wurde, dass ich kein ALG bekomm?
    Zuletzt geändert von Blocky; 25.06.2010, 09:26.

  • #2
    AW: Kann mein Vater mich in seine Krankenversicherung einbeziehen?

    Ja kann er.

    Ich war auch über meinen Vater versichert, als ich nach der Realschule zur Kaufmännischen Schule ging.
    Gut, ich war noch keine 18, aber Geld verdient habe ich auch nicht, und war halt über meinen Vater krankenversichert.

    Private Krankenversicherung ist keine Pflicht, und es gibt auch niemanden, der nicht krankenversichert ist, also muss es ja logischerweise gehen

    Kommentar


    • #3
      AW: Kann mein Vater mich in seine Krankenversicherung einbeziehen?

      Ich will natürlich nichts Falsches sagen, aber ich nehme fast an, dass mit "Kind" das Alter bis 25 eingeschlossen ist.

      Kommentar

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