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Disziplinarverfahren

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  • Disziplinarverfahren

    Hi Leute,

    ich gehe derzeit in die 12. Klasse an einem Gymnasium in Bayern. Heute hatten wir zwei Freistunden (-> keine Schulzeit) zwischen dem Unterricht und da haben wir uns eine Couch (Kollegstufeneigentum, kein Schuleigentum) genommen und uns mit einem Bier vor die Schule (außerhalb des Schulgeländes) hingesetzt.
    Unser Vizerektor will uns dafür jetzt ein Disziplinarverfahren anhängen. Ich meine, dass er aufgrund der gegebenen Umstände eigentlich keine Chance hat, aber ich würde trotzdem mal gerne wissen, was da auf mich zukommen könnte, wie so ein Disziplinarverfahren genau abläuft und ob das im Nachhinein im Abizeugnis steht.

    Ich hab schon etwas gegoogelt, aber v.a. zur letzten Frage habe ich keine Ergebnise gefunden. Könnt ihr mir helfen?

    Vielen Dank und LG,
    General-Osiris
    Zu gern ich immer da wär, kommt es hart auf hart / nimm die Faust, Finger raus. / Such den Größten der Bande, spring da drauf, schwing voll aus. / Verlieren wirst du nur das eine Mal, denn ist alles gegeben / denken die nächstes Mal zwei mal nach.
    -Casper: Grizzly Lied
    Autor der TW-/KW-Fangeschichte "Operation: Feuersäule"
    (Grafiker: MCM/TCO + ExProViZe ; Concept Artist: Sheol ; Special Leser: Natan)
    Horrido Yoho!

  • #2
    AW: Disziplinarverfahren

    Ein erfolgreiches Disziplinarverfahren würde bedeuten, dass du in irgend einer Art bestraft wirst. Das hat nichts mit deinen schulischen Leistungen zu tun und wird deshalb nie, niemals, absolut nevaaaa in deinem Abizeugnis drinstehen.

    Aber was wird dir denn vorgeworfen? Ausserhalb der Schulzeit ausserhalb des Schulgeländes ein Getränk zu süffeln, dessen Besitz und Konsum in deinem Alter nicht strafbar ist, ist kaum eine aussichtsreiche Anklage.
    Nature shot first!!!

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    • #3
      AW: Disziplinarverfahren

      Okay. Was für eine Art von Strafe wäre zu erwarten?

      Das sehe ich wohl erst noch. Die ganze Sache hat sich heute ereignet, also bisher hab ich noch nichts vor mir liegen. Mein Vizerektor meinte, ich würde ein fragwürdiges Disziplinarverhalten an den Tag legen, aber wenn mir jemand absolut abschätzig ins Gesicht sagt -oder wohl eher schreit-, ich solle meinen Mund halten (wortwörtlich), wenn ich mich zu rechtfertigen versuche, dann sehe ich es nicht ein, diesem Menschen noch Disziplin entgegen zu bringen.

      Natürlich schrie ich nicht rum oder raste sonstwie aus, aber so darf doch kein Lehrer mit mir sprechen, oder?
      Zu gern ich immer da wär, kommt es hart auf hart / nimm die Faust, Finger raus. / Such den Größten der Bande, spring da drauf, schwing voll aus. / Verlieren wirst du nur das eine Mal, denn ist alles gegeben / denken die nächstes Mal zwei mal nach.
      -Casper: Grizzly Lied
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      Horrido Yoho!

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      • #4
        AW: Disziplinarverfahren

        Du kriegste eine aufn SACK!

        Ne da kann dir eigentlich nichts passieren, solltest du dir nicht allzuviele Sorgen machen.



        Golaaaan, ich vermisse dich im Klimawandel Thread

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        • #5
          AW: Disziplinarverfahren

          Japp, bist ja nicht bei der Armee und hast auch kein Verbrechen begangen. Vorallem wenn du vorher noch nix all zu Schlimmes verbrochen hast ist die Schule eigentlich immer gezwungen, mit ihren "Disziplinarmaßnahmen" auf niedrigem Niveau anzufangen - im aller aller aller aller aller schlimmsten Fall wäre das ein Tag Schulverweis. Normal sind die Standardsachen von Wegen ein paar Stunden Arrest (besser bekannt als Nachsitzen) oder die gefürchteten Strafarbeiten. Also nimm's erstmal locker, viel passieren kann echt nicht.

          Auch wenn es dich allerdings vielleicht an den Eiern oder sonst wo kratzt, nimm eine solche Provokation Seitens deines Konrektors bitte nicht zum Anlass, dich mit irgendjemand, besonders der Schulverwaltung, anzulegen. Bleib entspannt und locker, ziehe dein bestes "Du kannst mich mal du Arschloch"-Grinsen auf aber lass dich nicht zu irgendwas verleiten. Klar, wenn du am Ende noch Zeugen hast kannst du tatsächlich den Spieß umdrehen, aber am Ende des Tages ist der Kerl immernoch dein Konrektor.

          @Surth
          Nee du, das Thema ist mir zu heiß geworden.
          Schlägst dich doch aber ganz gut!
          Nature shot first!!!

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          • #6
            AW: Disziplinarverfahren

            Das erinnert mich das was ich von nem anderen kumpel der in bayern zur Schule geht gehört habe: Aus ner Mücke nen Elephanten machen...

            Naja, nen verweis wirste kriegen vielleicht, mehr aber net.
            Wer die Vergangenheit beherrscht,kontrolliert die Zukunft, wer die Zukunft kontrolliert beherrscht die Vergangenheit. - Kane
            Die Kontrolle der Medien ist die Kontrolle des Geistes - CABAL
            Ab jetzt atmest du nichtmal mehr, bis wir sagen, dass es ok ist - Frank Woods

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            • #7
              AW: Disziplinarverfahren

              Mit etwas ähnlichem hab ich gerechnet. Aber Verweis ist ja sch.... sehr egal, in 10 Monaten bin ich aus dem Laden sowieso draußen.
              Ich schau jetzt mal, was der Montag so mit sich bringt. Ich will nur auf keinen Fall rumschleimen und mich am Ende für was entschuldigen, was ich gar nicht gemacht habe... da bin ich zu stolz^^
              Zu gern ich immer da wär, kommt es hart auf hart / nimm die Faust, Finger raus. / Such den Größten der Bande, spring da drauf, schwing voll aus. / Verlieren wirst du nur das eine Mal, denn ist alles gegeben / denken die nächstes Mal zwei mal nach.
              -Casper: Grizzly Lied
              Autor der TW-/KW-Fangeschichte "Operation: Feuersäule"
              (Grafiker: MCM/TCO + ExProViZe ; Concept Artist: Sheol ; Special Leser: Natan)
              Horrido Yoho!

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              • #8
                AW: Disziplinarverfahren

                Typisch Bayernschule, bei uns hätteste nur nen mündlichen Rüffel bekommen, mehr nicht.
                Allerdings kann es auch sein, dass er dich bereits kennt und wie du dich verhälst, deswegen er dich eher auf dem Kieker hat.

                Wie kommt man auch dazu ne Couch aus der Schule zu nehmen, als ob es draußen nicht genug zum Hinsetzen gibt.

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                • #9
                  AW: Disziplinarverfahren

                  Hallo, noch nie mit ner Couch vor die Schule gesetzt?! o.0

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                  • #10
                    AW: Disziplinarverfahren

                    Soweit ich weiß, so war es zumindest bei den Schulen in der Gemeinde Windeck, ist die Schule und somit die Schulleitung für dich verantwortlich, egal ob zwischen den Unterrichtseinheiten (Pause, Freistunden ect.), egal ob auf dem Schuldgelände oder im Umfeld (Stichwort Beschwerden aus der Nachbarschaft) oder auf dem direkten Hin- bzw. Rückweg. Wie in eigentlich fast jeder Schule, darf man nicht im alkoholisierten Zustand am Unterricht teil nehmen, egal welches Alter man hat, selbst Lehrer dürfen das nicht. Auch das Mitbringen von Alk ist daher verboten. Soviel zu den Regeln und ich würde daher sagen, auch wenn ihr außerhalb des Schulgeländes beim Süffeln erwischt wurdet, selbst schuld, Strafe muss sein.

                    Aber einen Verweis von der Schule halte ich für ausgeschlossen und wenn du sonst ein anständiger Schüler warst, also zB nicht wegen ständiger Pöbelei aufgefallen bist, hast du nur kleine Strafen wie Hofkehren oder Nachsitzen zu befürchten, oder einen blauen Brief. Klassen- oder gar Schulkonferenz halte ich auch für ausgeschlossen, da musst du schon ein entflohener Knacki sein, salopp ausgedrückt.

                    Ich war 6 Jahre lang auf einer Hauptschule, bevor ich meine mittlere Reife nachgeholt hatte und da gab es in der Klasse mindestens 2 mal im Jahr jemanden, der einen Klassenkonferenz bekommen hatte oder irgend welchen Mist veranstaltet hatte, da stand nachher NICHTS dergleichen auf dem Zeugnis, ich denke auf einem Gym wird es kaum anders sein. Nun gut, 8 Jahre sind mittlerweile seit meinem letzten Tag in der Hauptschule vergangen, wie es jetzt dort ist, oder was sich allgemein getan hat, weiß ich absolut nicht.

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                    • #11
                      AW: Disziplinarverfahren

                      Zitat von DetoNato Beitrag anzeigen
                      Wie in eigentlich fast jeder Schule, darf man nicht im alkoholisierten Zustand am Unterricht teil nehmen, egal welches Alter man hat, selbst Lehrer dürfen das nicht. Auch das Mitbringen von Alk ist daher verboten.
                      In meiner Schulordnung steht nicht drin, dass man nicht betrunken am Unterricht teilnehmen dürfe.
                      Bei den Lehrern is das was anderes. Als Beamte repräsentieren die den Staat und müssen sich immer vorbildlich verhalten oder sowas in der Art.

                      Bei uns ist lediglich der Alkoholkonsum auf dem Schulgelände untersagt gewesen.

                      Inwieweit die Schule für ihre Schüler auch auf dem Schulweg verantwortlich ist, weiß ich nicht. Aber da wird auf jeden Fall noch einmal zwischen Sek I und Sek II unterschieden.
                      Und außerdem hat Osiris ja gegen kein Gesetz dieses Staates verstoßen oder öffentliches Ärgernis verursacht. Grade in Bayern, wo Bier doch ein Grundnahrungsmittel ist, kann das ja eig niemanden stören. ^^

                      Also, was sollen sie ihm vorwerfen? Von daher halte ich auch jede Form der Strafe für unangemessen.
                      Zuletzt geändert von HQ|Doskilos; 03.07.2010, 15:43.

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                      • #12
                        AW: Disziplinarverfahren

                        Letztes Schuljahr sind wir alle alkoholisiert zur Schule gekommen am letzten Schultag und niemand, wirklich niemand hat was dazu gesagt. Die haben später sogar noch Alk in der Schule gefunden und mehr als Beschwerden der Lehrer gabs da auch nicht zu hören... ^^
                        MfG Alkcair

                        Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allem hat er eine Grenze gesetzt, nur der Dummheit nicht.
                        - Konrad Adenauer (1876 - 1967)

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                        • #13
                          AW: Disziplinarverfahren

                          Zitat von DetoNato Beitrag anzeigen
                          Soweit ich weiß, so war es zumindest bei den Schulen in der Gemeinde Windeck, ist die Schule und somit die Schulleitung für dich verantwortlich, egal ob zwischen den Unterrichtseinheiten (Pause, Freistunden ect.), egal ob auf dem Schuldgelände oder im Umfeld (Stichwort Beschwerden aus der Nachbarschaft) oder auf dem direkten Hin- bzw. Rückweg. Wie in eigentlich fast jeder Schule, darf man nicht im alkoholisierten Zustand am Unterricht teil nehmen, egal welches Alter man hat, selbst Lehrer dürfen das nicht. Auch das Mitbringen von Alk ist daher verboten. Soviel zu den Regeln und ich würde daher sagen, auch wenn ihr außerhalb des Schulgeländes beim Süffeln erwischt wurdet, selbst schuld, Strafe muss sein.
                          Abgesehen von den Gegenpunkten, die bisher von Amosh und Doskilos angebracht wurden, zitiere ich nur mal einen unserer heißgeliebten Politiker: "Mit zwei Maß im Blut kann man noch Auto fahren."
                          Da der gute Mann von einem Wiesn-Besuch ausging, wo ja bekanntlich Starkbier ausgeschenkt wird, nehme ich -als unbescholtener, auf-die-Politiker-hörender Bürger- an, dass er Recht hat und ich somit 0,5 Liter normales Bier in 90 Minuten hinreichend verarbeitet habe, um wieder nüchtern im Unterricht zu sein.


                          Ich hab jetzt einen Verweis erhalten, den ich morgen unterschreiben darf. Da ich meinen Vizerektor nächstes Jahr in Chemie habe und ich gedenke, dieses Fach als drittes Abiturfach zu wählen, nehme ich diese "Strafe" stillschweigend hin^^

                          Freunde, ein Gefühl des Sieges erfüllt mich im Moment!
                          Zu gern ich immer da wär, kommt es hart auf hart / nimm die Faust, Finger raus. / Such den Größten der Bande, spring da drauf, schwing voll aus. / Verlieren wirst du nur das eine Mal, denn ist alles gegeben / denken die nächstes Mal zwei mal nach.
                          -Casper: Grizzly Lied
                          Autor der TW-/KW-Fangeschichte "Operation: Feuersäule"
                          (Grafiker: MCM/TCO + ExProViZe ; Concept Artist: Sheol ; Special Leser: Natan)
                          Horrido Yoho!

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                          • #14
                            AW: Disziplinarverfahren

                            Hmm, ich weiß es nur von meiner Schulzeit. Ein Schüler ist betrunken bzw. mit ner Fahne in die Schule gekommen und wurde gleich mit einer Einladung zur Klassenkonferenz nach Hause geschickt.

                            Auf jedenfall ist es bei den meisten Bildungstragern so, wenn man schon das Gelände betritt und deutliche Zeichen eines Alkoholkonsumes anzeigt, kann man für den Tag vom Untericht ausgeschlossen werden und bekommt einen entsprechenden Eintrag und Vermerk. Kurzer Prozess also.


                            Zitat von HQ|Doskilos Beitrag anzeigen
                            Inwieweit die Schule für ihre Schüler auch auf dem Schulweg verantwortlich ist, weiß ich nicht.
                            Über die Schule biste afaik haftpflichtversichert, bedeutet sobald du in den Schulbus einsteigst bzw. den direkt Weg zur Bildungsstätte nimmst, ist sie für dich verantwortlich. Kann mich auch irren, aber ich mein, das es da so geregelt ist, wie in einem Arbeitsverhältnis, was die Haftung angeht.

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                            • #15
                              AW: Disziplinarverfahren

                              Was genau bewirkt denn dieser "Verweis"?

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