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Am 20. Januar eine Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen geschickt, ob man sich denn irgendwie über den Ermittlungsstand erkundigen kann.
Am 24. Januar kam ein Brief, dass meine Anfrage der Zuständigkeit halber an die Staatsanwaltschaft Erfurt übermittelt worden ist, da die für Betrugsfälle zuständig sind. Bis heute keine Antwort...
Vor 2 Wochen nochmal eine Mail geschickt, diesmal direkt an Erfurt. Natürlich was? Richtig, keine Antwort.
Ich werd jetzt heute (10. April) mal direkt in der Staatsanwaltschaft anrufen, vielleicht krieg ich ja da mal ne Antwort auf meine Frage.
Ich verstehe ja, dass ich wahrscheinlich bei weitem nicht der einzige bin, der Anzeigen laufen hat. Aber nach 5 Monaten sollte man langsam schon mal einen Werdegang erkennen können, oder?
Das ich mein Geld, oder gar mein iPhone nie mehr sehen werde, damit hab ich mich schon fast abgefunden. Aber wenn so ein G'schwollschädl dann auch noch damit durchkommen würde, würd ich wirklich nach Thüringen fahren und mit dem mal Dead Space spielen, aber mit DEM als Spielfigur
So, hab gerade mit der Staatsanwaltschaft telefoniert. Erstmal der erste Schock: Die finden die Anzeige nicht unter den Namen des Beschuldigten. Dann haben sie es mit meinen Namen versucht, da haben die dann die Anzeige entdeckt.
Momentaner Stand ist, dass die Anzeige noch läuft, und dass unsere Polizeidienststelle noch was übersenden muss.
Stellt euch vor: Ich habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Und der hat mir die Socken ausgezogen.
Darin heißt es:
Die Staatsanwaltschaft XXXX hat wegen des Betruges zu Ihren Lasten gegen den Beschuldigten am 9. November 2012 Anklage erhoben. Das Verfahren wurde am 13. Dezember 2012 vom Amtsgericht XXXX nach § 154 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil die Strafe, die der Beschuldigte in diesem Verfahren zu erwarten hatte, neben einer Strafe, die gegen ihn wegen anderer Taten verhängt worden ist, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
Sagt mal, die haben doch den Arsch offen, oder? In dem Betrug gings um einen Sachwert von über 400 €!!! Und die stellen das Verfahren einfach ein, sodass ich weder Schadenersatz, noch mein Telefon wieder krieg.
Da frage ich mich doch ernsthaft, welche gestrahlten Leute das Gesetzbuch geschrieben haben? Wär ich doch nur wirklich zu dem gefahren und hätte ihn das Handy rausgeprügelt, dann wär ich jetz wahrscheinlich besser dran.
Edit: Der Paragraph 154 Abs. 2 besagt:
Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StPO/154.html
Dass dein iPhone einen Zeitwert von mehr als € 400 hat, würde mich wundern. Mit dem Sprung in der Scheibe (und dem Alter) ist das wsl. keine 150 Euro wert.
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