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  • #46
    RE: hehe

    Original von Natowest
    Finde manche Kommentare echt Lustig ....... Wenn sich Leute alles gefallen lassen ist es ja ihr Problem. Ich meine dafür das ich 3 Rechner hab und 2 I-net Anschlüße und es bisher bei keinem geht auf dem ich XP-Pro habe ist das schon komisch.
    Über EA meckern und beschimpfen das können die meisten hier aber was unternehmen halt nicht. Werde so oder so klagen weil es mich kein Cent kostet. Und Außerdem sind wir hier nicht in den USA was das verklagen antrifft. Manche schauen anscheinend zuviel Fernsehen....
    Na ja eins will ich mal dazu sagen immerhin hab ich von der Frima Nintendo knappe 14000 DM vor einigen Jahren bekommen. Aber was solls ich bin ja nur ein "Idiot"


    Ps alle die hier mal in dem Theard beleidigend werden könnten verklagt werden. Sicher werde ich dies nicht tun weil ich mich sowas nicht mal abgeb aber irgendwann trifft man auf den Falschen.... und schon hat man IP, User, Uhrzeit usw. usw.

    Original von BurnXout

    Lächerlich.

    Mehr sag ich dazu nicht...
    Das sagt einer der 5 Spiele gegen mich verloren hat und alle mit alt F4 oder stecker ziehen beendet hat ^^


    Ps ich glaube Prego ist hier der einzigste mit mir die über 20 sind wenn ich das hier so lese. Ist echt arm was manche hier ablassen

    Ps2 hab noch nie ein Post gesehen von mir indem ich einen anderen User beleidige....

    Original von Gerry
    Ich bin Jurist und kann zu dem Thema nur sagen:

    *schmunzel*

    Erfolgsaussichten: Null-Komma-Null um nicht zu sagen "Schwachsinnige Idee".
    Also vielleciht kennt einer den www.gwd-clan.de fragt doch hier mal im Forum nach ist mein früherer CS Clan und die sind alle über 30 da ist auch ein Richter dabei der hat da andere Meinung wie du. Na ja und mein Anwalt auch aber kA werd ich ja sehen
    Hi Natowest, ich hab ne ähnlich Konfiguration wie du (3 Rechner, 2 mit XP Home & 1 XP Pro, Router, DSL) und hab keinerlei Probleme mit Generals Online. Alle Rechner sind spielbar!
    Ich geh mal stark davon aus, dass deine Hard-/Software nicht richtig konfiguriert ist. Evtl. solltest du mal mit jemandem der sich mit so etwas auskennt, alles überprüfen bzw. konfigurieren.

    Im übrigen scheinst du mir etwas zu überempfindlich auf manche Kommentare zu reagieren. Ich zumindest kann bei "lächerlich" keinerlei Beleidigung erkennen...
    Und ja, es gibt genug Leute hier, die unter 20 sind...aber waren wir das nicht auch mal??? :rolleys:

    p.s. @alle, jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung

    Kommentar


    • #47
      mh

      Meine Rechner laufen nicht sauber ja kann sein. Dafür das ich mit sowas mich bissl auskenn und bisjetzt noch jedes Problem in griff bekommen hab...... aber is egal ich hab ja kein Router oder ein FW das ist das interessante daran
      Aber dein Tipp wäre sogar nicht schlecht aber selbst das hab ich schon machen lassen. Nur sind die (die = 2 Leute vom Fach + unzählige Freunde) ohne Problem zu erkennen wieder verschwunden. Ich selbst weiss nicht an was es liegt icq, emule usw. laufen ohne Probleme da geht alles.

      Na ja kA woran es liegt ich mein wc3 und alle anderen online games laufen ja auch ----------->Perfekt<---------
      Ich bin einfach Sauer auf EA weil mein Lieblingsspiel einfach nicht läuft. Freilich tut es das aber nur selten es gibt Tage da funktionier jedes spiel ob 3on3 4on4...... Ich denke das da auch irgendwo ein Probleme bei den Gamespy Server, vielleicht die Software, kleine Bugs haben die sich aber manchmal entscheident auswirken ob ein Spiel geht oder halt nicht.

      Und das Find ich Schade !! Weil es gibt mehrere die das gleich Problem haben ..... z.B. Mein Freund hat den gleichen Rechner wie ich vor 3 Monaten gekauft. Hab bei ihm auch alles installiert... na ja bei ihm geht s bei mir nicht aber egal zu blöd zum formatieren usw. bin ich nicht.

      @ Gerry

      Da muss ich dir sogar recht geben mit dem Anwalt von meinem Kumpel hab ich mich nur zu kurz darüber zu unterhalten. Aber war mir auch sicher und dafür bin ich dankbar. Das sich mal ein Jurist sein Senf dazu gibt Aber ein Richter ist da beim gwd-clan dabei das ist der MATRIX von denen.

      Ps aber den Artikel darf ich umtauschen oder ?

      So für mich hat sich das Thema nu erledigt den das RL ist einfach z.Z. viel besser wie online zocken

      Danke an alle

      Wenn du mir in die Fresse ich nur einfach weiter

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      • #48
        Also, ich glaube, eine KLAGE wäre überzogen. Erfolgsaussichten: 0,0 %o ... Man kann eh an dem Spiel nichts mehr ändern, außerdem sehe ich den rechtlichen Grund für solche eine Klage nicht ... OK, sie haben Mist gebaut, aber dafür kann man sie nicht verklagen...

        @Natowest:
        Sry, aber das wollt ich noch sagen

        YEAH! 3333. Post!
        „Verändert man nicht schon die Geschichte, wenn man auf eine Ameise tritt?“ - „Für die Ameise bestimmt.“
        Terry Pratchett - Nightwatch


        Macher von:

        Kommentar


        • #49
          RE: mh

          Original von Natowest
          Ps aber den Artikel darf ich umtauschen oder ?
          Versuch es einfach. Zwar ist Software grundsätzlich vom Umtausch (nach Öffnung) ausgeschlossen, aber es gibt anscheinend immer wieder freundliche Verkäufer, die dann doch ein Spiel zurücknehmen. Da brauchst Du aber sehr viel Glück.
          Auf dem rechtlichen Weg wird das alles zu mühsam, teuer und aufwendig.
          Davon abgesehen, dürften hier kaum die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag vorliegen (s.o.).

          Kommentar


          • #50
            RE: mh

            Original von Gerry
            Original von Natowest
            Ps aber den Artikel darf ich umtauschen oder ?
            Versuch es einfach. Zwar ist Software grundsätzlich vom Umtausch (nach Öffnung) ausgeschlossen, aber es gibt anscheinend immer wieder freundliche Verkäufer, die dann doch ein Spiel zurücknehmen. Da brauchst Du aber sehr viel Glück.
            Auf dem rechtlichen Weg wird das alles zu mühsam, teuer und aufwendig.
            Davon abgesehen, dürften hier kaum die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag vorliegen (s.o.).
            Aber genau das ist ja ein weiteres Problem von Software, die Lizenzbedingungen und die AGB kann ich mir erst dann durchlesen, wenn die Software offen ist. Also kann ergo ein Umtausch nicht ausgeschlossen sein. Dieser müsste dann zumindest von dem Hersteller der Software durchgeführt werden.

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            • #51
              @ Prego

              Genau das hab ich ja auch gemeint ein bissl das war das was mir da der Anwalt da gesagt hat. Das man erst die AGB s lesen kann wenn man die Software installiert (steht glaub ich in meinem 1sten Post in dem Theard)

              Aber eins muss ich sagen... also ich selber verstehs nicht aber anscheinend sind die updates auch nicht ganz fehlerfrei.... Habe CnC jetzt mal neiinstalliert (Hab ich nochnie gemacht) und gleich 1.6 drauf gemacht und nu hab ich auch keine FW Probleme usw. mehr. (Hab ja auch keine FW oder nen Router)

              Darum wär das Problem vielleicht auch hatte installiert mal neu

              Wenn du mir in die Fresse ich nur einfach weiter

              Kommentar


              • #52
                RE: @ Prego

                Original von Natowest

                Aber eins muss ich sagen... also ich selber verstehs nicht aber anscheinend sind die updates auch nicht ganz fehlerfrei.... Habe CnC jetzt mal neiinstalliert (Hab ich nochnie gemacht) und gleich 1.6 drauf gemacht und nu hab ich auch keine FW Probleme usw. mehr. (Hab ja auch keine FW oder nen Router)

                Darum wär das Problem vielleicht auch hatte installiert mal neu
                Warum sollten Updates auch fehlerfrei sein, ist ja auch Software

                Seh ich das richtig, läuft dein Game jetzt Online ?

                Kommentar


                • #53
                  Zur Sache mit den AGB erst nach dem Oeffnen usw.
                  Ich habe auf meiner Webseite mal ein Programm zum Download angeboten. Es war eine Demo und deshalb dachte ich, es waere legal. Nach einiger Zeit kam ein ziemlich dicker Brief, 30 Seiten oder so. Von einem Anwalt... Eine Abmahnung... Kurz zusammengefasst: Das Programm darf man zwar frei kopieren, aber nicht zum Download auf der eigenen Seite anbieten. Das ginge aus den AGB auf der Herstellerseite hervor. Diese Seite habe ich aber nie gesehen, weil ich mir das Programm auch von wo anders gesaugt hab. Die wollten 39000 DM von mir, da ich zu diesem Zeitpunkt aber noch Schueler war, konnten wir es mit Hilfe meines Anwaltes auf ca. 3000 DM runterdruecken. Im nachinein hab ich erfahren, dass ich nicht der einzige war, dem es so ging. Der Anwalt hat wahrscheinlich nichts anderes gemacht, als diese Abmahnungen fuer diese Firma zu schreiben. Soviel zum Thema. Es ist denke ich so aehnlich, da ich die AGB auch nur lesen kann, wenn ich auf der Webseite des Herstellers war.
                  Ich hab die 3000 DM uebrigens wirklich zahlen muessen. Einzige Chance waere gewesen, nachzuweisen, dass es sich um Massenabmahnungen handelt. Aber dazu haette ich noch ca. 50 andere "Opfer" gebraucht, und so viele hab ich nicht ganz gefunden. Zumal ein Teil der Abmachung, dass ich so wenig Zahlen muss, war, dass ich es geheim halte. Das sagt eigentlich schon alles... Das lief wahrscheinlich auch bei vielen anderen so, deshalb hat sich wohl niemand so richtig getraut...

                  In diesem Sinne...

                  Kommentar


                  • #54
                    Klage gegen EA

                    Hi,

                    also klagen kannste erst wenn du vorher das rechtmäßig erworbene Produkt, was deiner Meinung nach völlig verbugt ist, aufgrund der von dir vorher genannten Mängel versuchst umzutauschen und EA oder der Händler deinem Recht auf Umtausch nicht nachkommt. Dann, aller Lächerlichkeit zum trotz, hättest du überhaupt erst die Möglichkeit vor Gericht zu gehen.
                    Wenn man in der Software-Branche schon Firmen auf Schadenersatz verklagen könnte, nur weil sie ein verbugtes Spiel oder Programm auf dem Markt gebracht haben, wo wäre dann, bitte schön, heute "MICROSOFT"?

                    Na, macht es "KLICK" bei dir?

                    Kommentar


                    • #55
                      RE: Klage gegen EA

                      Original von Clown2000
                      Hi,

                      also klagen kannste erst wenn du vorher das rechtmäßig erworbene Produkt, was deiner Meinung nach völlig verbugt ist, aufgrund der von dir vorher genannten Mängel versuchst umzutauschen und EA oder der Händler deinem Recht auf Umtausch nicht nachkommt. Dann, aller Lächerlichkeit zum trotz, hättest du überhaupt erst die Möglichkeit vor Gericht zu gehen.
                      Wenn man in der Software-Branche schon Firmen auf Schadenersatz verklagen könnte, nur weil sie ein verbugtes Spiel oder Programm auf dem Markt gebracht haben, wo wäre dann, bitte schön, heute "MICROSOFT"?

                      Na, macht es "KLICK" bei dir?

                      Aber habe ich dies nicht sinngemäß (nicht mit dem Umtausch) hier geschrieben

                      Ich schrieb:
                      Wenn ich ein Produkt kaufe, das zugesicherte Eigenschaften nicht enthält, oder ich diese aufgrund eines Mangels an dem Produkt nicht nutzen kann. habe ich das Recht auf Nachbesserung.


                      Selbstverständlich müßte vorher eine angemessenene Fristsetzung erfolgen. Aber dann wäre der Weg doch frei. Und EA schließt den Umtausch in seiner AGB ja aus, es sei denn es liegt ein fehlerhafter Datenträger vor.

                      Wenn ich mich richtig erinnere, kann mich aber auch irren. Also nagelt mich bitte nicht daran fest.

                      Und nochmal für alle: ICH WILL NICHT KLAGEN, sondern nur über die Rechte der Anwender und deren rechtlichen Möglichkeiten diskutieren.

                      Kommentar


                      • #56
                        Hier mal ein Auszug aus einem guten Artikel zu dem Thema:

                        "
                        Rechtliche Not

                        Den Bugs rechtlich beizukommen, fällt schwer. „Wer ein PC-Spiel mit einem Mangel kauft, der den Gebrauch erheblich oder gänzlich beeinträchtigt, hat gegenüber dem Händler natürlich Gewährleistungsansprüche", erläutert Jurist Jürgen Schröder von der Verbraucher-Zentrale NRW. Zum Beispiel auf Erstattung des Kaufpreises, eine einwandfreie Ersatzlieferung oder – falls dies im Kleingedruckten vereinbart ist – auf Nachbesserung durch eine Patch-CD.

                        Die Schwierigkeit jedoch: Wie bei jeder anderen Ware muss der Kunde nachweisen, dass das Produkt Macken hat und kein Bedienungsfehler vorliegt, wozu auch die falsche Konfiguration des Computers zählt (grundlegende Einstellungen, die erst das Zusammenspiel von PC und Software gewährleisten). Was beim stotternden Motor des gerade gekauften Autos offensichtlich ist (es sei denn, es wurde falsch betankt, was sich leicht feststellen lässt), gerät bei Software für den PC-Laien meist zu einer nur mit Hilfe kenntnisreicher Freunde überwindbaren Hürde.
                        "

                        http://www.vz-nrw.de/UNIQ10489402330.../doc1431A.html

                        Der Artikel ist bzgl. den rechtlichen Ausführungen

                        "Erstattung des Kaufpreises, eine einwandfreie Ersatzlieferung oder – falls dies im Kleingedruckten vereinbart ist – auf Nachbesserung durch eine Patch-CD. "

                        nicht mehr up to date, da seit dem 01.01.2002 das neue Schuldrecht gilt. Es gibt keine Wandelung mehr und dem Rücktritt muss zumindest ein gescheitertes Nachbesserungsverlangen vorausgehen.

                        Kommentar


                        • #57
                          rofl *wegschmeiss*


                          ernsthaft, wir sind nicht in amerika....

                          ea hat nie behauptet ein bugfreies spiel zu vertreiben...ea pacific hat niemals behauptet ein bugfreies spiel zu proggen, was bei der heutigen komplexität eh kaum/garnichtmehr möglich ist (befass dich mal damit ein wenig mein lieber kläger und freund-eines-jura-studis).
                          Generals mag verbugt sein, trotz allem ist es spielbar...




                          wünsch dir viel spass bei so ner klage, aber wende dich vorher ans tv oder so dass ich auch jede noch so winzige lachnummer mitbekomm...

                          [edit]
                          "Ich schrieb:
                          Wenn ich ein Produkt kaufe, das zugesicherte Eigenschaften nicht enthält, oder ich diese aufgrund eines Mangels an dem Produkt nicht nutzen kann. habe ich das Recht auf Nachbesserung. " der mp funktionierte schon immer mehr oder weniger gut...wenn du keinen router/fw sonstwas hast/hattest war das auch nicht wirklich n größeres problem...also ist das mehr oder minder DEINE schuld nicht die des programms...

                          Kommentar


                          • #58
                            @ Forumschlampe

                            Sag mal, liest Du Dir eigentlich auch mal alle vorangegangenen Posts durch oder immer nur die letzten 5. Dann wäre Dir nämlich nicht entgangen, das ich keine Probleme habe. Auch mit Firewall funktioniert es super.

                            Bitte verstehe (gib Dir wenigstens die Mühe) doch, das hier nur die Rechte eines Anwenders aufgezeigt werden. Es soll ja Leute geben, die Ihr System vernünftig konfiguriert haben und wo es trotzdem nicht funzt. Und letztendlich ohne uns Endnutzer gäbe es auch kein EA oder sonstwas. Womit wir wieder bei der Firmenphilosophie wären.

                            Für mich ist das jetzt endgültig durch.

                            Kommentar


                            • #59
                              RE: mh

                              Original von Prego
                              Original von Gerry
                              Original von Natowest
                              Ps aber den Artikel darf ich umtauschen oder ?
                              Versuch es einfach. Zwar ist Software grundsätzlich vom Umtausch (nach Öffnung) ausgeschlossen, aber es gibt anscheinend immer wieder freundliche Verkäufer, die dann doch ein Spiel zurücknehmen. Da brauchst Du aber sehr viel Glück.
                              Auf dem rechtlichen Weg wird das alles zu mühsam, teuer und aufwendig.
                              Davon abgesehen, dürften hier kaum die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag vorliegen (s.o.).
                              Aber genau das ist ja ein weiteres Problem von Software, die Lizenzbedingungen und die AGB kann ich mir erst dann durchlesen, wenn die Software offen ist. Also kann ergo ein Umtausch nicht ausgeschlossen sein. Dieser müsste dann zumindest von dem Hersteller der Software durchgeführt werden.
                              Das schließen die Händler dann wieder selber aus durch folgende AGBs (ein Beispiel), die in den Geschäftsräumen einsehbar sind:

                              "
                              Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung, gleich welcher Art und an welcher Stelle, werden die Softwarelizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder der Umtausch ist nach Öffnung ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen bleibt das Recht zur Rückgabe von nachweislich mangelhaften Produkten, die im Rahmen der Herstellergarantie ausgetauscht werden. Die Leistungsbeschreibungen der Software und der Hardware sind Festlegungen des Vertragsgegenstandes von seiten der Hersteller und Autoren und daher keine gewährleistungsrechtliche Zusicherung der Firma X. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Gleiches gilt für ersatzweise gelieferte Ware.
                              "

                              Kommentar


                              • #60
                                HAHAHA!!

                                Schade, dass ich den Thread erst jetzt lese.
                                Natowest, sach mal: Du willst studiert haben?? Ich schmeiß mich gleich in die Mülltonne!

                                Hast du keine andere sinnvolle Beschäftigung, als hier so nen Müll zu verzapfen? Wenn du über 20 bist, dann werf ich mich gleich in die Müllverbrennungsanlage!

                                Meine Fresse, was Kiddies so alles einfällt, um Aufmerksamkeit zu erhaschen. SAMMELKLAGE! Haha!

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