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    Generell gilt: Ein Zeugnis darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere Aussage über Arbeitnehmer zu treffen, als aus der äußeren Form und dem Wortlaut ersichtlich. Mit dem Zeugnis muss zudem die durchschnittliche Leistung des Mitarbeiters während der gesamten Beschäftigungsdauer bewertet werden. Wollen Sie im Zeugnis Negatives festhalten, müssen Sie dies unmissverständlich ausdrücken. Raffinierte kryptische Verschlüsselungen durch mehrdeutige Ausdrücke sind mithin offiziell nicht zulässig, wenngleich sie in der Praxis gleichwohl häufig verwendet werden.


    Immer wieder "kassieren" Arbeitsgerichte solche versteckten Hinweise in Zeugnissen ein. So entschied beispielsweise das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (19.5.2004, 6 Sa 954/03) zu Gunsten eines Arbeitnehmers, dass die Formulierung "…fachlich entsprach er den Anforderungen und Erwartungen in jeder Hinsicht…" unzulässig ist, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, dass der Arbeitnehmer in anderer Hinsicht nicht den Erwartungen entsprochen habe.


    In einem ähnlichen Fall gab das LAG Berlin (27.1.2004, 3 Sa 1898/03) einer Klägerin Recht, die verlangt hatte, aus der Formulierung in ihrem Zeugnis "Ihr dienstliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war einwandfrei", das Wort "dienstlich" zu streichen, weil nach ihrer Ansicht durch diese Einschränkung der Eindruck erweckt werde, ihr außerdienstliches Verhalten sei nicht tadellos gewesen.


    Dennoch ist es ein offenes Geheimnis, dass es eine Art "Geheimsprache" in vielen Zeugnissen gibt. Eine Technik der Verschlüsselung besteht darin, kritische Bewertungen nicht verbal auszudrücken, sondern teilweise in der äußeren Form des Zeugnisses zu verstecken. Es gibt dazu verschiedene, teils sehr subtile Verfahren der Personalverantwortlichen in den Unternehmen:


    Leerstellentechnik: Dabei werden bestimmte allgemein übliche Bewertungen einfach weggelassen. Wenn beispielsweise im Zeugnis einer Führungskraft eine Aussage über die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber fehlt, könnte dies auf eine negative Aussage "durch die Blume" hindeuten.


    Reihenfolgentechnik: Wenn Unwichtiges vor Wichtigem im Zeugnis angeführt wird, kann dies Unzufriedenheit in einem bestimmten Bereich zum Ausdruck bringen.


    Einschränkungstechnik: Werden positive Äußerungen konkret auf bestimmte Aufgaben, Projekte oder Zeiträume beschränkt, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass sich ein Mitarbeiter nicht immer so positiv gezeigt hat.


    Passivierungstechnik: Wenn im Zeugnis über einen Mitarbeiter fast nur im Passiv geurteilt wird (Beispiel: …Wurde beschäftigt…) kann das so interpretiert werden, dass dieser nach Einschätzung seines Arbeitgebers über nur wenig Initiative und Engagement verfügt.


    Negationstechnik: Dabei wird Negatives dadurch angedeutet, dass das Gegenteil verneint wird. Beispiel: "Der Umgangston war nicht zu beanstanden". Das heißt letztlich, dass der Umgangston auch nicht immer einwandfrei war.
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    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    AW: Zeugniscod

    Eine häufige Formulierung ist übrigends "Er hat sich stetig Mühe gegeben."=Ist aber nicht zu gebrauchen
    Nach Frankreich fahr' ich nur auf Ketten...

    Kommentar


    • #3
      AW: Zeugniscode

      Schlimmer finde ich dann schon folgende Satz:
      "Herr/Frau XYZ bewies Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft.”
      Meint: Er/Sie suchte sexuelle Kontakte zu Betriebs- angehörigen.

      Oder speziell formuliert:
      "Für die Belange der Belegschaft bewies Herr/Frau XYZ Wurst ein umfassendes Einfühlungsvermögen."
      Meint: Er/Sie ist homosexuell.

      Auch weitere Formulierungen im Arbeitszeugnis nicht nicht gerade toll:

      "Herr/Frau XYZ war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.”
      Meint: Er/Sie war ein unangenehmer Mitarbeiter.

      "Herr/Frau XYZ war aufgrund ihres geselligen Wesens im Kollegenkreis beliebt.”
      Meint: Er/Sie hat ein Alkoholproblem.

      "Durch seine/ihre Geselligkeit trug Herr/Frau XYZ zur Verbesserung des Betriebsklimas bei."
      Meint: Er/Sie trank Alkohol während der Arbeit.

      "Herr/Frau XYZ hat durch seine fröhliche Art das Betriebsklima auffallend mitgestaltet.
      Meint: Er/Sie trank übermäßig Alkohol, sogar bei der Arbeit.

      "Wir lernten Herr/Frau XYZ als umgängliche Kollegin kennen."
      Meint: Das Gegenteil war eher der Fall.

      "Er/Sie verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen."
      Meint: Er/Sie ist ein Sprücheklopfer.

      "Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter/Mitarbeiterin."
      Meint: ... die Vorgesetzten hatten ihre Probleme mit dem Mitarbeiter.

      "Herr/Frau XYZ war sehr tüchtig und in der Lage, seine/ihre eigene Meinung zu vertreten."
      Meint: Hohe Meinung von sich selbst, akzeptiert keine Kritik.

      "Wir wünschen diesem anspruchsvollen und kritischen Mitarbeiter/Mitarbeiterin alles Gute."
      Meint: Nörgler/Nörglerin – man ist froh, dass er geht.

      "Herr/Frau XYZ hat in seinem/ihrem sowie auch im Interesse der Firma gearbeitet."
      Deutet auf Uregelmäßigkeiten hin.

      "Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten war nicht zu tadeln. Mit seinen Kollegen/Kolleginen hat er/sie sich aktiv/tatkräftig/schlagfertig auseinander gesetzt."
      Meint: Es kam zu Handgreiflichkeiten.
      Tschau

      Tomy Tom
      Never Surrender


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      Kommentar


      • #4
        AW: Zeugniscode

        Zitat von Tomy Tom Beitrag anzeigen
        Schlimmer finde ich dann schon folgende Satz:
        "Herr/Frau XYZ bewies Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft.”
        Meint: Er/Sie suchte sexuelle Kontakte zu Betriebs- angehörigen.

        Oder speziell formuliert:
        "Für die Belange der Belegschaft bewies Herr/Frau XYZ Wurst ein umfassendes Einfühlungsvermögen."
        Meint: Er/Sie ist homosexuell.

        Auch weitere Formulierungen im Arbeitszeugnis nicht nicht gerade toll:

        "Herr/Frau XYZ war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.”
        Meint: Er/Sie war ein unangenehmer Mitarbeiter.

        "Herr/Frau XYZ war aufgrund ihres geselligen Wesens im Kollegenkreis beliebt.”
        Meint: Er/Sie hat ein Alkoholproblem.

        "Durch seine/ihre Geselligkeit trug Herr/Frau XYZ zur Verbesserung des Betriebsklimas bei."
        Meint: Er/Sie trank Alkohol während der Arbeit.

        "Herr/Frau XYZ hat durch seine fröhliche Art das Betriebsklima auffallend mitgestaltet.
        Meint: Er/Sie trank übermäßig Alkohol, sogar bei der Arbeit.

        "Wir lernten Herr/Frau XYZ als umgängliche Kollegin kennen."
        Meint: Das Gegenteil war eher der Fall.

        "Er/Sie verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen."
        Meint: Er/Sie ist ein Sprücheklopfer.

        "Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter/Mitarbeiterin."
        Meint: ... die Vorgesetzten hatten ihre Probleme mit dem Mitarbeiter.

        "Herr/Frau XYZ war sehr tüchtig und in der Lage, seine/ihre eigene Meinung zu vertreten."
        Meint: Hohe Meinung von sich selbst, akzeptiert keine Kritik.

        "Wir wünschen diesem anspruchsvollen und kritischen Mitarbeiter/Mitarbeiterin alles Gute."
        Meint: Nörgler/Nörglerin – man ist froh, dass er geht.

        "Herr/Frau XYZ hat in seinem/ihrem sowie auch im Interesse der Firma gearbeitet."
        Deutet auf Uregelmäßigkeiten hin.

        "Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten war nicht zu tadeln. Mit seinen Kollegen/Kolleginen hat er/sie sich aktiv/tatkräftig/schlagfertig auseinander gesetzt."
        Meint: Es kam zu Handgreiflichkeiten.


        W o W!
        So direkt hab ich da noch nie darüber nachgedacht. Das des so extrem ist...

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        • #5
          AW: Zeugniscode

          Hi ich habe leider immer wieder mit "Zeugniscodes" zu tun,

          und glaubt mir nicht nur Arbeitnehmer haben damit ihre Probleme, sondern auch Arbeitgeber, da es keine einheitliche Regelung gibt.

          Aufgrund der Tatsache, dass jeder Betrieb, Personalchef oder Chef(ganz allgemein)
          etwas anders codiert, kann es für einen Betrieb zu bösen Überraschungen kommen.

          Es sollte unbedingt eine Reform auf diesem Gebiet geben, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier zu schützen.

          Es müsste laut Gesetz ausreichen "nur" die Wahrheit zu schreiben denn natürlich steht dies im konflikt mit der Klausel des Wohlwollens.

          Hier ein negativ Beispiel für Arbeitnehmer: Ein Mitarbeiter bekommt nach der Betriebsauflösung ein Zeugnis welches alles in allem OK ist es fehlt jedoch der Zusatz "gerne bescheinigen wir Herr ... absolute Ehrlichkeit".

          Jetzt liegt dieses Zeugnis einem Arbeitgeberr vor der der Meinung ist dieser weggelassene Zusatz bedeutet "Herr .... war ein Dieb", und verzichtet auf eine eventuell hervoragende Kraft nur weil mal wieder anders codiert wurde. Denn manche Betriebe lassen Selbstverstänlichkeiten im Zeugnis einfach weg.

          Hier ein Tip: Ihr habt Anspruch auf Erläuterung solltet ihr also nach Ende der Ausbildung bzw. Beschäftigung ein Zeugnis bekommen lasst es euch vom Aussteller unter Zeugen erläutern. Die meisten Arbeitgeber gucken dann zwar etwas doof, aber so könnt ihr euch vor Missverständnissen schützen.

          Ach ja und solltet ihr der Meinung sein, das euch ausgestellte Zeugnis ist ungerecht, lasst euch ein neues schreiben denn die Arbeitgeber haben nach einem beendeten Arbeitsverhältnis lieber ihre Ruhe als einen Termin beim Arbeitsgericht (Gillt zumindest für alle kleinen und mittleren Betriebe).
          Zuletzt geändert von Nasomator; 17.01.2007, 19:40.

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          • #6
            AW: Zeugniscode

            Aber man kann so eine Norm nicht einführen.
            Sonst würde doch jedes Zeugnis die gleichen Sätze haben, bloß ein bisschen umgeschrieben.

            Sie sagen ja die Warheit.
            Was sie nicht dürfen ist das man direkt etwas negatives schreibt.
            Deswegen umschreiben sie die sache wie oben schon aufgelistet wurde!

            Aber ich denke das kein Politiker eine solche Norm unterstützt. Weil sie in gewisser weise nichts bringt.
            Es sollte jeder Schule oder ähnliches gestattet sein ihr Zeugnis so zu schreiben wie sie es für am besten halten.

            Das ist meine Meinung.

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            • #7
              AW: Zeugniscode

              Ich persönlich wäre auf jeden Fall für eine eindeutige Regelung, denn nur so kann man für klare Verhältnisse sorgen. Nur so kann man die Leistung und das Verhalten eines Arbeitnehmers eindeutig beurteilen.

              Ergo finde ich, man sollte durch eine Regelung den Interpretationsspielraum soweit einschränken, dass Missverständnissen vorgebeugt wird.
              Vorsicht: Dieser Post stammt von einem Ungläubigen

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              • #8
                AW: Zeugniscode

                Wenn es soweit zum einschränken geht, ist es gut aber such dir mal einen Politiker der dann auch noch davon überzeugt ist?!

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                • #9
                  AW: Zeugniscode

                  Zeig mir einen Politiker der nicht nur Geld scheffeln will sondern auch was tun, dann zeige ich dir einen überzeugten Politiker
                  Vorsicht: Dieser Post stammt von einem Ungläubigen

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                  • #10
                    AW: Zeugniscode

                    Da ist es jetzt schon aus.
                    Wir können im moment nichts daran ändern können und werden es in zukunft auch nicht können. Also was regen wir uns deswegen so auf

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                    • #11
                      AW: Zeugniscode

                      Wer regt sich denn hier auf ? War doch bis jetzt ne sachliche Diskussion

                      Um zurück zum Thema zu kommen, ich denke schon das, sollten viele Arbeitgeber/Ausbilder/etc. soetwas befürworten, wird es vllt sogar gehör finden. Allerdings nur vllt...

                      Schließlich würde eine Regelung eine leichtere Beurteilung beispielsweise der Bewerber um einen Arbeitsplatz erlauben, und so könnten Posten bestmöglich vergeben werden.
                      Zuletzt geändert von Nefarius; 17.01.2007, 20:29.
                      Vorsicht: Dieser Post stammt von einem Ungläubigen

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