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Ich hab' ja versucht, mit meinen Kommentaren auf Seite 3 eine etwas ausschweifendere Diskussion anzuleiern. Inzwischen bin ich allerdings der Meinung, dass ein C&C-Board nicht unbedingt die geeignete Plattform für sowas ist. Es würde wirklich den Rahmen sprengen.
Ich beziehe mich mit dem Kommentar natürlich vor allem auf den Jugendschutz. Zu den Themen Zensur, USK etc. gibt es imo nicht mehr viel zu sagen... aber diese Informationen kann man sich auch in 5 Min. mit Google zusammen suchen.
PS: Ich sollte dazu sagen, dass ich auch kein 'Experte' bin. Jedoch war ich schonmal gezwungen, mich näher mit der Thematik zu befassen.
Edit: Keine Sorge. Wenn ein User noch als eingeloggt angezeigt wird, heisst das nicht unbedingt, dass ers auch noch ist. Ich logge zB. so gut wie nie regulär aus.
Nun denn, es ist wahrscheinlich die falsche Plattform für ausschweifende Diskusionen!
Meine Meinung hab ich trotz Formfehler ja kundgetan, also werd ich mich auf´s lesen in diesem Threat beschränken.
Aber ne Zusammenstellung der verantwortlichen Behörden, Institution mit Hintergründen würd ich mir von einem mit Durchblick (z.b. Narloxon oder Shan) schon wünschen.
Völlig falsch. Ein Titel der ab 18 eingestuft wurde kann nicht mehr indiziert werden.
Dies ist nicht ganz korrekt.
Für das erste gilt das JEDER TITEL der ein USK Siegel trägt nicht mehr so leicht indiziert werden kann.
Die BPjM kann ein Spiel selbst mit einem USK Siegel nachträglich indizieren, wenn hierfür ein Antrag vorliegt.
Im Prinzip ist die BPjM eine zweite Instanz, welche wie schon vor Jehren nur auf "Abruf" tätig werden kann.
Egal ob das Spiel ein USK Siegel trägt oder nicht.
Allerdings wird es bei einem Medium mit USK Siegel deutlich schwerer dieses Spiel zu indizieren, da vorher eine erneute Prüfung durch die USK geben muss.
Wird hier der von der BPjM beklagte Titel trotzdem icht in der Altersvorgabe erhöht, kann die BPjM in der nächsten Instanz diesen Titel indizieren.
Aus diesem Grund spricht man ja auch von de Verkümmerung der BPjM, denn wenn man sich nur auf die USK Vergabe verlassen würde, dann hätte die BPjM im sinne des Jugendschutzes für digitale Medien keinerlei Daseinsberechtigung.
Mir ist es eigentlich egal ob Spiele hierzulande ab 18 eingestuft , indiziert oder beschlagnahmt werden. Wenn ich eins davon spielen möchte, bekomme ich es ungeschnitten - auf legalem Weg.
Es stimmt schon das man diese Medien trotz aller Fälle welche du beschreibst auf legalem Weg bekommt, allerdings machst du dich beim beschaffen eines indizierten oder beschlagnahmten Medium strafbar und das sogar als Erwachsener.
Ich denke hier nureinmal an das Spiel "Return to Castle Wolfenstein" zurück.
Dieses war in der ORGINAL VERSION indiziert und ebenfalls von Behörden bei Händlern beschlagnahmt worden, welche dieses Spiel in Deutschland angeboten bzw. verkauft haben.
Dieses Spiel konnte man nur über das ausland beziehen, machte sich aber dadurch strafbar, weil man einen indizierten und sogar beschlagnahmten Titel "einführte".
Hier hätte der Zoll durchaus das Päckchen öffnen, die Ware beschlagnahmen und ebenfalls eine Strafe dem entsprechenden Empfänger auferlegen können.
Der Jugendschutz ist meines Erachtens auf jeden Fall sehr wichtig. Nur sollte der Schutz, der vom Staat ausgeht, nur als Richtlinie für unerfahrene Eltern dienen. Kinder sollten selbstverständlich von den Eltern geschützt werden.
Natürlich bin auch ich für den Jugendschutz, dies war schon BEVOR ich Kinder hatte, aber dennoch sollte ein Jugendschutz, wie der Name schon sagt, die Jugend schützen und es nicht den Erwachsenen erschweren bzw. verbieten an entsprechende Medien zu kommen OHNE sich dabei strafbar zu machen.
Nach dem neuen Gesetzesvorwurf würde dies ein großer Schnitt in die Entscheidungs- und in die Erziehungsfreiheit der Eltern bedeuten, da man sich hier als Elternteil strafbar macht, wenn man seinem Kind ein Medium zugänglich macht für welches es zwar lauf USK Siegel nicht geeignet ist, aber vom Erziehungsstandpunkt darüber liegt.
Als Vater möchte ich immer noch gerne entscheiden WAS mein Kind in den eigenen 4 Wänden sehen, spielen oder lesen darf und das OHNE das ich gegen ein oder mehrere Gesetze verstosse.
Es mag vielleicht hart klingen, aber als Elternteil lasse ich es mir nicht nehmen das zu kontrollieren was meine Kinder an ihrem PC tun bzw. spielen oder spielen dürfen.
Als Elternteil bin ich hier in der Pflicht mein Kind an die entsprechenden Dinge heran zu führen welche für das Leben wichtig sind und hierzu gehört auch der korrekte Umgang mit der Gewalt.
Ein/e 14 jährige/r Jugendliche/r der weiß das seine Eltern sie/ihn lieben, ihr/ihm zur Seite stehen, durch diese aufgeklärt wurde und erfahren hat was im Leben richtig und was flasch ist wird mit einem PC Spiel welches AB 16 Jahren ist komplett anderst umgehen als ein/e gleichaltrige/r Jugenliche/r welcher durch seine Eltern nicht korrekt aufgeklärt wurde.
Das hört sich nach viel Arbeit an und das ist es auch, aber als wenn ich mich dafür entscheide Kinder in diese Welt zu bringen, dann habe ich nicht nur die Pflicht mich um diese zu kümmern, sondern muss mir notfalls diese Zeit zu nehmen, denn ERZIEHUNG KOSTET ZEIT !
In meiner Jugend durfte ich ebenfalls Filme sehen, Spiele spielen oder Bücher lesen welche wohl eher nicht für mein Alter waren.
Allerdings wussten meine Eltern wie ich diese Sache verarbeitete, weil ich entsprechend aufgeklärt wurde um zu unterscheiden was Real und was Fiktion sind bzw. der Unterhaltung diehnt.
Meine eltern hätte mir es niemals erlaubt zuhause ein Film zu sehen, ein Spiel zu spielen oder ein Buch zu lesen welches mir verboten wurde.
Natürlich kommt hier wieder der Einwand "Dann geht man eben zu dne Freunden und....." nur lieder war dies in der damaligen Zeit ebenfalls schwierig, da erstens hier mindesten ein Elternteil mit zuhause anwesend war und zweitens auch hier die Eltern genau das wussten was die eignen Eltern gesagt hatte.
Hier herrschte eben eine entsprechene Kommunikation, ja bei manchen Eltern sogar eine Absprache, was in der heutigen Zeit immer weniger der Fall ist.
Im Prinzip würde dies sogar heute noch funktionieren, wenn sich die Eltern nicht nur mit Ihren Kindern, sondern auch mit denen Kindern die als Besuch kommen abgeben würden in dem diese darauf achten was die Kinder sehen dürfen und was nicht.
Hier muss ich deutlich sagen das meine Frau und ich im Zweifelsfall nachfragen ob es in Ordnung ist wenn der Besuch diese auch darf und Notfalls (falls man die eltern nicht erreicht oder sich nicht entscheiden können) es lieber unterbinden, denn Jugendschutz geht ALLE an all und sollte nicht bei den eigenen Kindern aufhören !
Ich finde die Zensierung unnötig.
Es hängt ja net vom Alter ab, wenn man ein COMPUTERSPIEL zoggen will!
Wenn die meinen, PCs seien Schuld, dann können die eig.
genausogut das Inet, das Fernsehen, im Prinzip alle modernen
Medien und den Handel mit anren Ländern aufgeben,
da es sonst keinen Effekt hätte -.-
Aber egal, die Politiker sollten sich eins klar sein:
Alles auf Killerspiele zu schiebn ist leicht,aber den waren Grund zu finden, dafür sind die sich scheinbar zu schade!
(Dabei ist es eig. relativ offensichtlich Oo)
UND:
Die Jugend (mich eingeschlossen^^) wird eh an solchen Kram rankommen
(Dank sei dem Internet )(Oder auch älteren Geschwistern^^) und da hilft die Alterseinstufung auch net sehr viel...
Das ist meine Meinung.
Wir werden geboren ohne dass wir es wollen,
wir werden sterben ohne dass wir es wollen,
lasst uns wengistens leben wie wir wollen!
ich finde es interessant, wie überlegen sich hier einige gegenüber "den 14-15 jährigen" fühlen. aus eurer sicht mögen ihre verhaltensweisen zwar kindisch aussehen, aus eigener sicht war es aber ganz anders! mit 14 haben ca. 30% der jugendlichen sex gehabt, einen nebenjob und besaufen sich regelmäßig. und der trend geht in richtung der jüngeren. sachen, die ab 16 sind, "konsumieren" 11 jährige jugendliche locker, vorrausgesetzt sie fallen nicht durch selische instabilität auf. sollte in großbritannien TW nicht ab 11 sein? es ist einfach lächerlich, was in diesem land den jugendlichen zugetraut wird! spätestens ab 16 sind die zensuren eh sinnlos, da sich spätestens dann keiner mehr für sie interessiert!
wenn ihr schon geld in die jugend investieren wollt (zur zeit kosten für institutionen und geringere wirtschaftseinkommen), warum geht ihr nicht auf die ursachen ein und investiert in mehr kinderbetreuung?
Ich finde die Zensierung unnötig.
Es hängt ja net vom Alter ab, wenn man ein COMPUTERSPIEL zoggen will!
Wenn die meinen, PCs seien Schuld, dann können die eig.
genausogut das Inet, das Fernsehen, im Prinzip alle modernen
Medien und den Handel mit anren Ländern aufgeben,
da es sonst keinen Effekt hätte -.-
Aber egal, die Politiker sollten sich eins klar sein:
Alles auf Killerspiele zu schiebn ist leicht,aber den waren Grund zu finden, dafür sind die sich scheinbar zu schade!
(Dabei ist es eig. relativ offensichtlich Oo)
UND:
Die Jugend (mich eingeschlossen^^) wird eh an solchen Kram rankommen
(Dank sei dem Internet )(Oder auch älteren Geschwistern^^) und da hilft die Alterseinstufung auch net sehr viel...
die jüngeren sind natürlich alle überzeugt dass sie reif genug sind. das glauben die 15 jührigen auch, die sich das auto von den eltern ausborgen um eine spritztour zu machen.
aber ok, wenn sie wollen, sollen sie von mir aus die games zocken, die sie wollen, ich hab da kein problem damit.
aber dieses argument, dass die USK eine richtlinie sein soll, nachder die eltern einstufen sollen/können, ob ihr kind reif genug ist, um ein computerspiel zu spielen, ist ja ausgemachter blödsinn.
dann dürfen einige 12-jährige das game zocken und fast erwachsene 17-jährige mit strengen eltern nicht (ist mir schon klar, die bekommen das eh von irgendwo her wenn sie wollen, aber rein von der logik). mit solchen richtlinien ist niemand geholfen und die sind auch in keinster weise gerechtfertigt, also umsonst.
wichtig: wobei ich allerdings nicht sagen will, dass es "schlechte eltern" gibt die ihren kindern sowieso alles erlauben und sie somit zu potenziellen straftätern heranziehen.
Ich hab z.B schon ne Doku über "Killerspiele" gesehen
Während die einen Kinder durch Spiele wie Bob der Baumeister "verblöden" werden die anderen im selben alter von Spielen wie Halo gefördert
Das habe ich mir jezt nicht ausgedacht das ist reine tatsache
Mich stöhrt nur, dass USK EIGENTLICH eine SELBSTKONTROLLE ist. HAt also nicht mit Verboten zu tun. Warum hat der Staat nicht seine EIGENEN Prüfer? -50 arbeitslose Forscher (oder andere) können nicht schaden. USK ist einfach lächerlich! AoE1 ab 12! CNC AR2 ab 16! Schwachsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dies ist nicht ganz korrekt.
Für das erste gilt das JEDER TITEL der ein USK Siegel trägt nicht mehr so leicht indiziert werden kann.
Die BPjM kann ein Spiel selbst mit einem USK Siegel nachträglich indizieren, wenn hierfür ein Antrag vorliegt.
Nein.
Bevor das neue Jugendschutzgesetz am 1.April 2003 in Kraft getreten ist, stimmt das was du schreibst. Aber das neue Jugendschutzgesetz besagt, das Titel, die von der FSK oder USK eine Einstufung bekommen haben, nicht mehr indiziert werden können.
Es stimmt schon das man diese Medien trotz aller Fälle welche du beschreibst auf legalem Weg bekommt, allerdings machst du dich beim beschaffen eines indizierten oder beschlagnahmten Medium strafbar und das sogar als Erwachsener.
Ich denke hier nureinmal an das Spiel "Return to Castle Wolfenstein" zurück.
Dieses war in der ORGINAL VERSION indiziert und ebenfalls von Behörden bei Händlern beschlagnahmt worden, welche dieses Spiel in Deutschland angeboten bzw. verkauft haben.
Dieses Spiel konnte man nur über das ausland beziehen, machte sich aber dadurch strafbar, weil man einen indizierten und sogar beschlagnahmten Titel "einführte".
Hier hätte der Zoll durchaus das Päckchen öffnen, die Ware beschlagnahmen und ebenfalls eine Strafe dem entsprechenden Empfänger auferlegen können.
Unsinn...
Indizierte Titel darf man in Deutschland frei erwerben! Beschlagnahmte nicht!
Die meisten Pornos etc. sind indiziert, deshalb findest du diese auch nicht z.b.im Müller in der 18er Abteilung. Sondern nur in der Videothek oder unter dem Ladentisch. Genau das gleiche mit Hostel. Es gibt eine Version, die ab 18 freigegeben ist, und eine, die keine Freigabe bekommen hat - und somit indiziert wurde.
Die Indizierte bekommst du ausschließlich in Videotheken (also seperaten 18er Bereichen).
Eine Indizierung ist dafür da, um sicherzustellen, das Minderjährige gar nicht erst wissen, das es dieses Medium gibt - also diesen Film oder dieses Videospiel. Deshalb darf für indizierte Medien auch keine Werbung gemacht werden. Alleine einen indizierten Titel zu nennen, könnte als Werbung angesehen werden - das nur so am Rande.
Und wegen den Beschlagnahmunen...
Hier ein Zitat aus dem §131 - Gewaltverherrlichung. Gegen diesen wird in Filmen oder Videospielen am öftesten verstoßen...
Zitat von §131
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen(!),
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das heißt... Besitz und Erwerb erlaubt. Verkauf nicht. Steht ja alles oben drin...
Nein.
Unsinn...
Indizierte Titel darf man in Deutschland frei erwerben! Beschlagnahmte nicht!
Die meisten Pornos etc. sind indiziert, deshalb findest du diese auch nicht z.b.im Müller in der 18er Abteilung. Sondern nur in der Videothek oder unter dem Ladentisch. Genau das gleiche mit Hostel. Es gibt eine Version, die ab 18 freigegeben ist, und eine, die keine Freigabe bekommen hat - und somit indiziert wurde.
Die Indizierte bekommst du ausschließlich in Videotheken (also seperaten 18er Bereichen).
Viele Titel werden erst nachträglich indiziert bzw. kurz vor Release wo schon jeder über das Produkt informiert ist (insofern Interesse besteht).
Und oftmals sorgt eine Indizierung genau für das Gegenteil als das was die BPJM gerne hätte: einen riesigen Popularitätsschub. Bestes Beispiel ist dafür die Bebenserie (speziell der 3te Teil ).
Und dann gibt's da ja auch noch den Gesetzessumpf LAN wo frei von jedweder Einschränkung alles getauscht wird (dafür sind die meisten eben aber auch ab 18 (auch wenn die Strafwidrigkeit dadurch nicht grade großartig gemindert wird ^^).
Nein.
Bevor das neue Jugendschutzgesetz am 1.April 2003 in Kraft getreten ist, stimmt das was du schreibst. Aber das neue Jugendschutzgesetz besagt, das Titel, die von der FSK oder USK eine Einstufung bekommen haben, nicht mehr indiziert werden können.
Stimmt, da habe ich etwas verwechselt.
In dieser Hinsicht frisstet dann die BPjM wohl eher ein Schattendarsein, da jeder titel der FSK bzw. USK vorgelegt werden muss..
Unsinn...
Indizierte Titel darf man in Deutschland frei erwerben! Beschlagnahmte nicht!
Die meisten Pornos etc. sind indiziert, deshalb findest du diese auch nicht z.b.im Müller in der 18er Abteilung. Sondern nur in der Videothek oder unter dem Ladentisch. Genau das gleiche mit Hostel. Es gibt eine Version, die ab 18 freigegeben ist, und eine, die keine Freigabe bekommen hat - und somit indiziert wurde.
Die Indizierte bekommst du ausschließlich in Videotheken (also seperaten 18er Bereichen).
Das ist leider kein Unsinn, denn selbst die versuche das o.g. Spiel "Return to Castle Wolfenstein" in der Orginalversion zu bekommen scheitern an der Tatsache das dieses Spiel auf dem Index stehen und nicht verkauft werden dürfen.
Dieses Spiel kann man als Orginalversion nur im Ausland erwerben und bei diesem Spiel ist der Erwerb wie auch der Besitz strafbar und hierbei handelt es sich nicht um eine Ausnahme.
Eine Indizierung ist dafür da, um sicherzustellen, das Minderjährige gar nicht erst wissen, das es dieses Medium gibt - also diesen Film oder dieses Videospiel. Deshalb darf für indizierte Medien auch keine Werbung gemacht werden. Alleine einen indizierten Titel zu nennen, könnte als Werbung angesehen werden - das nur so am Rande.
Der Satz ist nicht ganz korrekt !
Die Indizierung SOLLTE dafür da sein das die Jugendlichen nichts von diesem Medium erfahren, aber genau hier versagt diese weitesten Sinne.
Jder halbweg intelligenter Jugendlicher, welcher sich mit dem Internet auskennt wird wissen das es diese Medien gibt und wie man diese beziehen kann.
Hier ein Zitat aus dem §131 - Gewaltverherrlichung. Gegen diesen wird in Filmen oder Videospielen am öftesten verstoßen...
Zitat von §131
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen(!),
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das heißt... Besitz und Erwerb erlaubt. Verkauf nicht. Steht ja alles oben drin...
Was den Besitz angeht schon, aber beim ERWERB hast du hier deutliche Probleme, denn in Punkt 4 heißt es eindeutig BEZIEHT.
Wenn ich als Erwachsener ein entsprechendes Spiel mir im Ausland bestelle, verstosse ich gegen 2 Punkte, da ich es aus dem Ausland BEZIEHE und auch gleichzeitig EINFÜHRE.
Selbst wenn ich es nicht bestelle, sondern selbst im Ausland kaufe würde ich nach der neuen Gesetzesvorlage gegen diese 2 Punkte verstossen.
Durch diese Änderung würde man so gut wie JEDEN Erwachsenen, besonderst die jenigen die schon Kinder haben, kriminalisieren.
Auch wenn er nur ein solches Spiel für sich erwirbt, hat er es im eigentlichen Sinne seinem Kind dieses Spiel zugänglich gemacht, denn seien wir mal ehrlich WER versteckt oder verschliesst ein solches Spiel, wenn er es am PC spielt ?
Die CD/DVD ist hier wohl meist in Griffbereitschaft, weil man ja diese für die Kopierschutzabfrage einlegen muss (es sei denn man nutzt entsprechende Dinge die dies unterbinden).
Hier kann JEDES Kind die CD/DVD mal schnell von Papas Schreibtisch oder aus dem CD Regal holen und es sich selbst installieren und wie es in den meisten Fällen mit der Aufsicht der Kinder und Jugendlichen aussieht brauche wohl nicht zu erwähnen.
Natürlich habe auch ich dieses Problem, nur das spätestens bei der nächsten Inspektion des PCs es wohl dann heraus kommen würde.
Das Problem bleibt aber hier das gleiche, denn
habe ich dieses Spiel erworben und eingeführt und
haben meine Kinder in der Zwischenzeit dieses Spiel wohl schon gespielt, ja vielleicht sogar komplett durch gespielt.
Klar könnte man auch schon vorher einen Riegel davor schieben in dem man den Kindern entsprechende Rechte am eigenen PC verweigert, nur schränke ich dann hier die Entscheidungsfreiheit meines Kindes wiederum ein und enthalte Ihm dann Lerninhalte vor, denn nur wer auch an seinem PC entsprechende Fehler macht, lernt daraus wie er diese vermeiden bzw. wie er ein bestimmtes Problem mit dem PC lösen kann.
In dieser Hinsicht hat man mit der neuen Gesetzesvorlage als Erwachsener und besonderst als Familienmitglied mit noch größeren Probleme zu kämpfen.
Schön, dass du meiner Meinung bist.
Aber echt mal, diese "Politiker" sollten mal PC-Spiele zoggn,
wahrscheinlich wird nich mal einer weiterhin diese verbieten wollen -.-
Wir werden geboren ohne dass wir es wollen,
wir werden sterben ohne dass wir es wollen,
lasst uns wengistens leben wie wir wollen!
Kommentar