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Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

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  • Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

    Ich las mir in Wiki gerade das Thema über die rechtlichen Aspekte über Hilfestellung für Verunglückte durch.
    Mir geht es in erster Linie um diesen Punkt hier.

    Ansprüche gegen das Opfer

    Gegen das Opfer hat der Helfer einen Aufwandsersatzanspruch gem. § 670 BGB gegebenenfalls in Verbindung mit § 683 BGB. Das Opfer hat dem Helfer danach dasjenige zu ersetzen, was er „den Umständen nach für erforderlich halten darf“. Dabei muss der Rechtsgedanke der Haftungserleichterung auf grobe Fahrlässigkeit (s.o. Ansprüche des Opfers gegen den Helfer) beachtet werden. Grundsätzlich dürfte daher der volle Schaden zu ersetzen sein, auch wenn der Helfer nicht die größtmögliche Sorgfalt angewandt hatte.
    Wie ist das zu verstehen?

  • #2
    AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

    Ich denke, das heisst soviel: Wenn du an einen Unfall kommst und einem Verletzten einen Verband anlegst um die Blutung zu stillen, muss der Verunglückte dir diesen Verband ersetzen.

    Ob man da jetzt so eine Art "Entschädigung wegen Behinderung" (Dir geht ja dadurch, dass du dem Verunglückten hilfst, Zeit verloren) verlangen darf, wage ich zu bezweifeln.
    Würde mich bei unserer deutschen Rechtslage aber überhaupt nicht wundern.

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    • #3
      AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

      Einen Verband musst du nicht ersetzen, da gibt es eine Grenze.
      Wenn du aber z. B. einen "Knirps" zur Schienung eines Bruches verwendest und der nachher unbrauchbar ist (weil vollgeblutet oder vom RD im Rahmen einer professionellen Verarztung zerstört), dann ja!
      Denke ich zumindest!

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      • #4
        AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

        Ich denke sobald der Helfer Geld verliert, durch was auch immer (Arbeitszeit, genrell für LKW-Fahrer: Wenn das Termingeschäft nicht eingehalten worden ist).

        Also ich persönlich würde nichts verlangen. Anderen zu Helfen ist eine Selbstverständlichkeit.
        "I find your lack of faith disturbing!" - Darth Vader

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        • #5
          AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

          Also ich fänds durchaus legitim, mir meine Aufwendungen erstatten zu lassen.

          Wenn ich meine linke Socke opfere, um jemanden zu verbinden würde ich natürlich keinen Ersatz verlangen.

          Würde ich nen teuren Anzug total ruinieren, weil er bei der Bergung eines Opfers mit Blut verschmiert und von Trümmerteilen zerfetzt wird, dann würde ich schon drüber nachdenken, mir das erstatten zu lassen.

          Und wenn jetzt ein Lkw-Fahrer seinen Laster benutzt, um irgendwelche schweren Trümmerteile schnell beiseite zu schieben und er dann auch noch seinen Termin deswegen verpasst, dann kann da für ihn schnell ein Wert zusammen kommen, den er gar nicht aufbringen kann, selbst wenn er wollte.

          Und der Helfer sollte meiner Meinung nach nicht zum Opfer werden dürfen.

          Letztendlich werden diese Summen dann wohl auch von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.

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          • #6
            AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

            Also bei dem Gedanken ist mir nicht so recht wohl, wenn mir jemand helfen will und dann Schadensersatz fordert. Ich glaub da lasse ich mir lieber nicht helfen.

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            • #7
              AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

              Zitat von Partikelkanone Beitrag anzeigen
              Ich glaub da lasse ich mir lieber nicht helfen.
              Ich glaub nicht, dass du eine Wahl hast, wenn du bewusstlos im Auto liegst^^

              Oder willst du kurz aufwachen, "Nein, danke, du kostest mir zu viel" sagen, und dann wieder bewusstlos werden?

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              • #8
                AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

                Zitat von Partikelkanone Beitrag anzeigen
                Also bei dem Gedanken ist mir nicht so recht wohl
                Kann ich einerseits verstehen. Andererseits wär mir auch bei dem Gedanken nicht wohl, dass sich Leute überlegen müssen, ob sie sich Helfen überhaupt leisten können (oder wollen).

                Irgendwer muss schließlich für die Kosten aufkommen. Und den Helfer für seinen guten Willen dann auch noch finanziell zu "bestrafen", das finde ich am aller ungerechtesten.

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                • #9
                  AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

                  Das ist beides ungerecht, den Helfer finanziell zu bestrafen, aber auch das Opfer.
                  Vielleicht ist auch das einer der Gründe, wieso es immer weniger Zivilcourage gibt.

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                  • #10
                    AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

                    Irgendwer muss es nunmal zahlen... Wen würdest du denn vorschlagen?

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                    • #11
                      AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

                      Ich würde den Unfallverursacher vorschlagen.

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                      • #12
                        AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

                        In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung des Opfers die Helferkosten, holt sich dieses aber postwendend bei der Versicherung des Unfallverursachers wieder, jedenfalls soweit ich informiert bin!

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                        • #13
                          AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

                          Zitat von Andy0607 Beitrag anzeigen
                          holt sich dieses aber postwendend bei der Versicherung des Unfallverursachers wieder
                          Eben, so läuft der Hase.

                          Helfer <= Aufwandsersatz vom Opfer <= Schadensersatz vom Unfallverursacher <= Haftpflichtversicherung springt ein

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                          • #14
                            AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

                            Ist ja alles schön und gut, aber das klingt sehr nach Behördenrennerei.

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                            • #15
                              AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

                              Sofern die Schuldfrage geklärt ist und sich die Versicherung nicht quer stellt, müsste das verhältnismäßig zügig ablaufen.

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