AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.
Ich habe von diesem Paragraphen bisher noch nie gehört. Zwar sehr interessant zu wissen, aber ich glaube, der hat in ungefähr so viel Wert, wie die Feindstaatenklausel in der VN-Charta.
Wie Doskilos schon gesagt hat: es geht darum, was man wirklich für die Nothilfe "opfern" musste. Da ein Menschenleben ohnehin unbezahlbar ist, sollte man daraus auch keinen großen Trubel machen. Dann zahl ich dem Typen/der Frau halt mal ein paar hundert Euro für die Designerschuhe, mit der der Helfer in Kuhfladen gestiegen ist, als er meine offene Oberschenkelfraktur versorgt hat. Das wär mir das Abwenden eines Verblutens schon wert. Da kann man sich i.d.R. auch außergerichtlich einigen.
Ich habe von diesem Paragraphen bisher noch nie gehört. Zwar sehr interessant zu wissen, aber ich glaube, der hat in ungefähr so viel Wert, wie die Feindstaatenklausel in der VN-Charta.
Wie Doskilos schon gesagt hat: es geht darum, was man wirklich für die Nothilfe "opfern" musste. Da ein Menschenleben ohnehin unbezahlbar ist, sollte man daraus auch keinen großen Trubel machen. Dann zahl ich dem Typen/der Frau halt mal ein paar hundert Euro für die Designerschuhe, mit der der Helfer in Kuhfladen gestiegen ist, als er meine offene Oberschenkelfraktur versorgt hat. Das wär mir das Abwenden eines Verblutens schon wert. Da kann man sich i.d.R. auch außergerichtlich einigen.
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