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Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

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  • #16
    AW: Frage zur Rechtslage bei Hilfeleistung bei Verletzen, Unfallopfern etc.

    Ich habe von diesem Paragraphen bisher noch nie gehört. Zwar sehr interessant zu wissen, aber ich glaube, der hat in ungefähr so viel Wert, wie die Feindstaatenklausel in der VN-Charta.
    Wie Doskilos schon gesagt hat: es geht darum, was man wirklich für die Nothilfe "opfern" musste. Da ein Menschenleben ohnehin unbezahlbar ist, sollte man daraus auch keinen großen Trubel machen. Dann zahl ich dem Typen/der Frau halt mal ein paar hundert Euro für die Designerschuhe, mit der der Helfer in Kuhfladen gestiegen ist, als er meine offene Oberschenkelfraktur versorgt hat. Das wär mir das Abwenden eines Verblutens schon wert. Da kann man sich i.d.R. auch außergerichtlich einigen.
    Zu gern ich immer da wär, kommt es hart auf hart / nimm die Faust, Finger raus. / Such den Größten der Bande, spring da drauf, schwing voll aus. / Verlieren wirst du nur das eine Mal, denn ist alles gegeben / denken die nächstes Mal zwei mal nach.
    -Casper: Grizzly Lied
    Autor der TW-/KW-Fangeschichte "Operation: Feuersäule"
    (Grafiker: MCM/TCO + ExProViZe ; Concept Artist: Sheol ; Special Leser: Natan)
    Horrido Yoho!

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