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  • #16
    AW: p2p-heute- BETRUG

    Ich hätte ihn kündigen können, aber ich habe es erst nach den 14 Tagen gemerkt weil da ja die Rechnung kam...
    Der Link zu den AGB: http://www.sms-heute.com/agb.php?PHP...a27fbf0a253eb3

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    • #17
      AW:Vorsicht auf diesen Webseiten

      www.basteln-heute.com
      www.fabrikverkauf-heute.com
      www.geldverdienen-heute.com
      www.hausaufgaben-heute.com
      www.lehrstellen-heute.com
      www.p2p-heute.com
      www.pflanzen-heute.com
      www.rauchen-heute.com
      www.routenplanung-heute.com
      www.sms-heute.com
      www.songtexte-heute.com
      www.sternzeichen-heute.com
      www.tatto-heute.com
      www.vornamen-heute.com

      Abo immer 84 Euro usw.. Webseiten meiden , immer die AGB durchslesen

      Über das obige Thema kommt noch was

      lg
      bernd
      http://www.computerdeals.de

      ICQ 299779126

      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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      • #18
        AW: p2p-heute- BETRUG

        Auch vorsicht bei diesem Werbetrailer, der hier mal direkt vor der HP kam und der einen auf einen "Gewinnspielservice", assoziiert mit Planet49.com, umgeleitet hat.
        Je 2 Credits pro Woche kost das, und wer die "kostenlose" einmonatige Probegeschichte macht, verpflichtet sich für immerhin ein halbes Jahr !

        Also immer dran denken : KEINER verschenkt was ! Überall gibts Pferdefüße !

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        • #19
          AW: p2p-heute- BETRUG oder zum Faul zum Lesen

          @Bru

          Die Kündigung gillt aber erst nach 24 Monaten...naja...werde mich wohl damit abfinden müssen...eins steht fest: Ich les mir jetzt jeden verdammten Vertrag bis aufs kleinste durch...

          Sehr gut vorher alles durchzulesen.

          Ich rate allen :

          PER EINSCHREIBEN PLUS RÜCKSCHEIN .

          Hiermit künde ich zum nächsten Termin den Vertrag

          Vertragsnummer xxxx

          Datum und Unterschrift

          Sonst vergesst ihr das und das nächste Vertragsjahr + Zahlung beginnt.

          Kündigt sofort den Vertrag zum nächsten Termin .

          Kündigen kann man immer zum Ablauf des Vertrags.

          P2p laufen einige Verfahren . Informiere euch wenn was neues gibt.

          lg
          bernd
          http://www.computerdeals.de

          ICQ 299779126

          Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
          Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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          • #20
            AW: p2p-heute-Info

            Die in den AGBs von verarbeitete "Widerrufsbelehrung" enspricht in keinerlei Hinsicht
            der Textform-Erfordernis nach §§ 312c Abs. 2 S.1 Nr. 2, 126b BGB.
            Der Lauf Ihrer Widerrufsfrist hat noch nicht einmal begonnen.
            Im Übrigen ist eine Widerrufserklärung per E-Mail zwar möglich, aber in dieser Hinsicht sollten Sie sicher gehen.

            Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluß ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.

            (Müsste ja diese Info nochmal per Email usw. dem Benutzer zur Kenntnis
            übersendet worden sein )

            Angebot nicht benutzen. 5 Euro kostet die Beratung bei der Verbraucherberatung . Billig und die haben die neusten Infos darüber.
            Vertrag - Link - Emails ausdrucken und dort hingehen.

            Rechtsberatung darf ich nicht machen

            lg
            bernd

            Noch ein Hinweis :

            Firmen gehen verstärkt gegen falsche Tatsachenbehauptungen vor.

            Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen Firmen ihr verbraucherfeindliches Verhalten korrigiert haben, weil es allzusehr publik geworden ist und daher ein redlicheres Verhalten geboten erscheint. Firmen haben ihrer schieren Größe wegen erhebliche Informationsvorteile gegenüber Verbrauchern - dieses Ungleichgewicht soll das Internetrecht-Forum etwas ausgleichen helfen.

            Wer jedoch "Fairness" von den Firmen verlangt, muss auch gegenüber den Firmen "fair" sein. Ich erwarte daher, dass die über Firmen eingestellten Berichte in vollem Umfang der Wahrheit entsprechen (und die Gerichte sehen es ebenso ;-). ALLE Äußerungen sollten im höchst eigenen Interesse der Autoren notfalls auch vor Gericht (z.B. mittels Zeugen) belegbar sein, denn kritisierte Firmen gehen immer häufiger dazu über, gegen falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder üble Nachrede etc. auf dem Rechtswege vorzugehen. Und das kann für Autoren, die nicht den Wahrheitsgehalt ihrer Angaben nachweisen können, ziemlich teuer werden.

            Kein Forums-Betreiber kann nur in den seltensten Fällen erkennen, ob die Aussagen der Autoren nachweisbar wahr sind. Diese Verantwortung ist und bleibt bei den Autoren - die dann ggf. auch von geschädigten Firmen zur Rechenschaft gezogen werden oder sich staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen.
            Was ist mit dem "Recht auf freie Meinungsäußerung"?

            Wie das Bundesverfassungsgericht halte auch ich das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung für ganz besonders wichtig. Die freie Meinungsäußerung hat jedoch schnell dort ihre Grenzen, wo z.B. wissentlich oder auch nur fahrlässig falsche Behauptungen weitergegeben oder gar "veröffentlicht" werden. Und da kennen Gerichte nach den Urteilen der letzten Zeit auch kein Pardon und gestehen den Geschädigten sehr hohe Schadensersatzforderungen zu.

            Ob eine Äußerung im konkreten Fall eine "Schmähkritik", ein "Boykottaufruf" ist oder was als mit "geschäftsschädigender Absicht erfolgt" betrachtet wird, dürfte oft streitig sein. Im Zweifelsfall fragen sie lieber RECHTZEITIG einen Anwalt um konkreten Rat, bevor Sie eine teure Abmahnung oder einen noch viel teureren Schadensersatzprozess am Hals haben.
            Zu Informationen über konkrete (natürliche) Personen:

            Das ist noch heikler, wie Informationen über Firmen. Hier kommt noch z.B. die Gefahr der möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten hinzu. Nur Personen des allgemeinen öffentlichen Interesses sollten mit vollem Namen genannt werden - oder Personen, von denen man annehmen kann, dass sie mit der vollen Nennung ihres Namens im Kontext Ihres Beitrags einverstanden sein werden (Einverständnis einholen ist noch besser ;-). Im Zweifelsfall schreiben Sie nur den Vornamen aus und kürzen Sie den Nachnamen ab. Also z.B. "Hyronimus B." oder "Tusnelda Z.".

            Bedenken Sie auch hier immer das Gebot der Fairness. Was würden Sie dazu sagen, wenn jemand zweifelhafte Behauptungen über Sie "in die Zeitung setzt"?

            Bezeichnungen wie z.B. "Betrüger" oder "Verbrecher" sind äußerst problematisch. Meines Wissens dürfen noch nicht einmal alle diejenigen, die wegen Betruges rechtskräftig verurteilt sind, so einfach öffentlich als "Betrüger" bezeichnet werden. Das Wort "Verbrecher" ist noch viel problematischer. Aber auch andere im allgemeinen Sprachgebrauch durchaus oft verwendet Bezeichnungen können eine Menge Ärger verursachen. Während solche Worte im Gespräch schnell verhallen, wiegen die gleichen Worte "in der Zeitung" oder im Internet ungleich schwerer - und sind dort auch gut belegbar!

            Auch hier gilt: Fragen Sie Ihren Anwalt, was im konkreten Fall gehen könnte - und was nicht. Als juristischer Laie kann ich nichts Verbindliches dazu schreiben.Oder gehen Sie zu einer Verbraucherberatungsstelle .
            Berichten Sie betont sachlich!

            Sie wollen im Internet über ein Ärgerniss berichten und sind noch so richtig wütend? Das ist ein ziemlich ungünstiger Zeitpunkt für einen Forenbeitrag irgendwo im Internet. Warten Sie besser etwas ab und berichten Sie dann betont sachlich über Ihre Erlebnisse. Das wird dann auch von den Lesern meist viel besser verstanden und inhaltlich eher akzeptiert, als wenn Sie nur Ihren Frust in die Tastatur reinhacken.

            Wenn Sie wahrheitsgemäß berichten, was Sie erlebt haben, belassen Sie es bei der Schilderung. Eine irgendwie geartete Aufforderung, ein Geschäft oder andere Firma zu meiden etc., bringt dann nichts mehr ein - außer eventuellen Ärger. Welche Schlüsse aus Ihren geschilderten Erfahrungen zu ziehen sind, überlassen Sie besser den jeweiligen Lesern.

            Für den umgekehrten Fall äußern Sie bitte auch keine "Kaufempfehlungen" etc.. Es reicht völlig aus, wenn Sie sachlich schildern, welche Erfahrungen Sie mit einem Produkt, einer Dienstleistung oder Firma gemacht haben. Wenn Sie das glaubwürdig machen, werden die Leser auch ohne "Empfehlung" ihre Schlüsse ziehen und Ihr Beitrag gerät nicht gar so leicht in den Verdacht einer Schleichwerbung oder wird gar als Forum-Manipulation angesehen.

            Und wenn Ihnen dann doch einmal etwas "entgleist" ist (Sie werden in solchen Situationen sicherlich nicht diesen Text vorher lesen ;-) scheuen Sie sich nicht, Ihren Beitrag neu zu schreiben und den ersten Text zu entfernen (bzw. entfernen zu lassen) !

            PM an den Mod und der Betrag wird gelöscht .
            Zuletzt geändert von berndf; 25.06.2006, 11:48.
            http://www.computerdeals.de

            ICQ 299779126

            Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
            Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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            • #21
              AW: p2p-heute- BETRUG

              Mhhh...na mir wird das wirklich eine lehre sein...was ist eigendlich aus General12 geworden??? der hat sich gar nicht mehr gemeldet...haben den seine Eltern zwischen die finger bekommen? oder weiß jemand was da rausgekommen ist?

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              • #22
                AW: p2p-heute- BETRUG

                Hmmm.... denke mal ist alles wieder gut... denn die haben sich lange nicht mehr gemeldet....

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                • #23
                  AW: p2p-heute- BETRUG

                  Hallo , ich bin auch Opfere diesen Scheis p2pheute geworden.


                  Ich habe auch falsche angaben gegben und bin 16 geworden....


                  Vor 2 tAgen schaute ich in meinen Email Postfach auf diese Rechnung


                  Ich wollte mich nur da mal anmelden wegen meiner PSP Playstation Portable und

                  wollte mal nach PSP Bilder schauen.

                  Und dan aufeinmal diese Mail

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: p2p-heute- BETRUG

                    Zitat von Bison
                    Hallo , ich bin auch Opfere diesen Scheis p2pheute geworden.


                    Ich habe auch falsche angaben gegben und bin 16 geworden....


                    Vor 2 tAgen schaute ich in meinen Email Postfach auf diese Rechnung


                    Ich wollte mich nur da mal anmelden wegen meiner PSP Playstation Portable und

                    wollte mal nach PSP Bilder schauen.

                    Und dan aufeinmal diese Mail
                    Per ICQ abgeklärt

                    lg
                    bernd
                    http://www.computerdeals.de

                    ICQ 299779126

                    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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                    • #25
                      AW: p2p-heute- BETRUG

                      Help, diese ***** haben sich wieder gemeldet: PER ANWALT!
                      Ja, die haben jetz ihren anwalt eingeschaltet. So langsam verzfeifel ich.
                      Was ist da los? Warum lassen die nich locker?
                      84€+ Anwaltkosten. pls help.

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: p2p-heute- BETRUG

                        Weihe deine Eltern ein, und leite auch rechtliche Schritte ein.

                        Spätestens dein Anwalt wird wissen was zu machen ist.

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                        • #27
                          AW: p2p-heute- BETRUG

                          Du hast doch gesagt du bist noch nicht 18 ...

                          ...also. Mach einfach nichts. Oder schreib denen, dass du noch keine 18 bist und das damit ungültig ist. ...
                          Was soll schon passieren? O.o .... verklagen werden die dich schon nicht


                          ==> Aber es ist schon brutal wie weit sich dieses Abzockgeschäft ausgebreitet hat ...
                          Mitlerweile wird man schon für jeden scheiss abgezockt!!!
                          Tja, ich kann nur sagen: Lest euch alles genau durch,
                          wenn da was von Geld bezahlen steht: Finger weg!! ^^

                          Weil alle Informationen, Bilder oder p2p Programme etc gibt es auch kostenlos.

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: p2p-heute- BETRUG

                            Zitat von General12
                            Help, diese ***** haben sich wieder gemeldet: PER ANWALT!
                            Ja, die haben jetz ihren anwalt eingeschaltet. So langsam verzfeifel ich.
                            Was ist da los? Warum lassen die nich locker?
                            84€+ Anwaltkosten. pls help.
                            Soweit ich das weiß, müssen ALLE Kosten auf der Page angegeben sein, der Kunde muss wissen ob es kostenpflichtig ist oder nicht.

                            Ist dies nicht der Fall, ist das Betrug und die Rechnung ungültig.
                            MfG Alkcair

                            Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allem hat er eine Grenze gesetzt, nur der Dummheit nicht.
                            - Konrad Adenauer (1876 - 1967)

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: p2p-heute- Reingefallen

                              Weihe deine Eltern ein, und leite auch rechtliche Schritte ein.

                              Auf jeden Fall mit den Eltern reden . Passieren kann da nichts, da keine Einwilliguung der Eltern erfolgen wird.

                              Rechtsanwalt kostet Geld - Das wird nicht ersetzt. Einschreiben plus Rückschein.

                              An XXX

                              Ihr Zeichen : xyz


                              Sehr geehrte Damen und Herren,

                              in der obigen Sachen teilen wir ihnen mit, daß mein Sohn Minderjährig ist und wir als Eltern keine Zustimmung zu dem Vertrag geben.

                              Wir fordern Sie auf, den Vertrag der unwirksam ist umgehend zu stornieren.

                              Mit freundlichen Grüssen

                              Die Eltern

                              So könnte man es schreiben

                              lg
                              bernd
                              http://www.computerdeals.de

                              ICQ 299779126

                              Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                              Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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                              • #30
                                AW: p2p-heute- BETRUG

                                @ Bernd: sag mal hast du Leistugskurs GK gemacht oder Jura studiert??? Du weißt ja ganz schön viel über rechtliches...

                                Kommentar

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