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  • #61
    AW: p2p-heute- BETRUG

    Da ich jetzt incht bereit bin, die Rechnung zu zahlen, drohen sie mir mit einer Inkasso-Firma... Klein beigeben werde ich nicht. 59€ für etwas zu bezahlen, was ich nie gemcht habe, sehe ich nicht ein.

    Auf die Mail meines Vaters kam bis jetzt keine Reaktion, ich habe ihnen in einer weiteren Mail meinen Standpunkt geschildert und behaupten, dass ich Betrug begangen hätte, nur damit ich deren Service nutzen kann. Wie gesagt, diese Internetseite, kannte ich, bevor ich die Mail bekommen habe, noch nicht einmal.

    Ich warte erstmal die Reaktion auf die Mail meines Vaters ab, mal schauen, wie sie darauf reagieren.
    MfG Alkcair

    Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allem hat er eine Grenze gesetzt, nur der Dummheit nicht.
    - Konrad Adenauer (1876 - 1967)

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    • #62
      AW: p2p-heute- BETRUG

      Gut so! Zeig denen wer der Boss ist! Ich denk die werden sich da nicht weiter melden...

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      • #63
        AW: p2p-heute-Abzocke

        Inkasso-Firma werden oft eingesetzt . Manche lassen sich dadurch einschüchtern und zahlen. Und zahlen oft Inkassokosten, die vor
        Gericht nicht erstattet werden müssen.

        Schadensminderungspflicht des Gläubiger !!!

        Über jede Forderungen entscheiden im Notfall nur das Gericht .

        Auf jeden Fall gegen Mahnbescheide sofort Widerspruch einlegen.

        Wenn kein Einkommen oder unter 1200 Euro kann jederzeit eine Beratungsschein für einen Anwalt über einen Rechtspfleger bei jedem Gericht (Kostet 20 Euro einmalig) erhalten.

        Oder direkt bei einem Rechtsanwalt gehen, vorher den Fall schildern und das Beratungsschein für einen Anwalt vorliegt oder nicht.

        Viel BLA BLA bei dem Betreiber bringt nicht viel .

        Auf jeden Fall immer Schülerausweis usw. wegen dem Einkommen
        mitnehmen bei dem Rechtspfleger oder Rechtsanwalt.

        lg
        bernd
        Zuletzt geändert von berndf; 08.12.2006, 08:25.
        http://www.computerdeals.de

        ICQ 299779126

        Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
        Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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        • #64
          AW: p2p-heute- BETRUG

          Hallo Leute,
          ich bin leider auch einer, der gerade die Rechnung von p2p-heute.de geschickt bekommen hat. Ich habe mich da mal vor einiger Zeit angemeldet, weil ich die aktuelle Version eines bestimmten Programmes gesucht habe. Leider auch ohne mir das Kleingedruckte durchzulesen. Also hab ich schnell eine erfundene Adresse ,einen falschen Namen und ein verändertes Geburtsdatum (ich bin noch minderjährig) angegeben und mich registriert. Bald darauf habe ich schon gemerkt, dass diese Seite mir nicht weiterhilft, und habe das Ding nie wieder betreten...

          Nun frage ich mich allerdings inwiefern ich mit einer falschen Adresse, einem anderen Datum und einem erfundenen Namen Ärger bekommen kann. Ich habe einen Router, meine IP ändert sich also auch täglich (wenn ich da richtig informiert bin), und mein Anbieter darf sowieso keine Daten an Dritte rausrücken, ohne dass ein gerichtlicher Beschluss vorliegt.

          Gibt es hier zufällig jemandem bei dem die Sachlage sehr ähnlich war? Habt ihr nach einiger Zeit was von denen gehört, oder hat das ignorieren nichts gebracht? Wäre wirklich sehr nett wenn sich einer melden könnte, das würde mir sicherlich weiterhelfen...
          Zuletzt geändert von TheFanatic; 02.12.2006, 17:41.

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          • #65
            AW: p2p-heute- BETRUG

            Erst lesen, dann schreiben Mach einfach nix...wie du in Threat bereits lesen kannst ist das das beste...

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            • #66
              AW: p2p-heute-

              Schnelle Info

              http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZText...chwindelei.htm

              Ich würde nicht zahlen. Bisher ist kein Fall bekannt, daß die Firma vor Gericht erfolg hatte .

              Reagieren sollte man nur , wenn ein Mahnbescheid eintrifft. !!!!!!!!!!!!

              Inkassobüro können weder Pfändungen vornehmen usw.. Viel Bluff um die Kunden Angst einzujagen.

              Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Informationen sind gründlich recherchiert. Dennoch kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.

              Die IP kann nur per Gerichtsbeschluss ermittelt werden.

              lg
              bernd
              http://www.computerdeals.de

              ICQ 299779126

              Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
              Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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              • #67
                AW: p2p-heute- BETRUG

                Also bei mir ist das selbe passiert glaube ich,neulich oder irgendwann halt mal,das ich mich bei diesem kagg p2p angemeldet habe.Ich habe so was von keine Ahnung ob ich da irgandwas gebraucht habe oda net,ja egal.
                Das Problem ist die wollen Geld von mir 84€!!!Erst ging mein Pc lange net und dann so was.Hab natürlich glei mal geguckt bei E-mails.Da waren dann eine "normale" E-mail und 2 Mahnungen.Die wollen das ich zahle und so was.
                Hab denen bei der Anmeldung alles super ausgefüllt,da ich aber erst 14 bin hab ich das Geburtsdatum so gelassen wie es ist.Und jetzt hab ich richtig schiss das die mir da so bullerrei aufn Hals hetzten^^ genau heute hätte ich es überweisen sollen,aber wo soll ich den schnell 84€ herbekommen???

                Meine Frage an euch,soll ich zahlen,ja oder nein??? Wenn nein was soll ich dann tun,eine Vorlage für eine E-mail die ich denen zuschicken könnte wäre net schlecht.

                bitte bitte helft mir ich bin total verzweifelt!!!Eltern wissen (noch) nichts davon

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                • #68
                  AW: p2p-heute- BETRUG

                  Warum posten hier ständig leute ohne vorher zu lesen??? Weiter oben steht alles was du wissen musst...

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                  • #69
                    AW: p2p-heute- BETRUG

                    eine Vorlage für eine E-Mail wäre net schlecht,ich bin net so gut im schreiben und kenne mich bei so was zu wenig aus,bitte

                    Kommentar


                    • #70
                      AW: p2p-heute- Vorgehen oder songtexte-heute.com

                      Grundsätzlich mal ein Hinweis.

                      Pro Woche melden sich 4-5 Personen per ICQ oder Email bei mir.
                      Oft auch weibliche Personen.

                      Schmittlein & Co verlagern das Internetgeschäft oft auch nach Österreich.

                      Ohne Gewähr auf Vollständigkeit

                      www.sms-heute.com/
                      www.hausaufgaben-heute.com/
                      www.lehrstellen-heute.de/
                      www.steuer-heute.com/
                      www.songtexte-heute.com/
                      www.p2p-heute.com/
                      www.rauchen-heute.com/
                      basteln-heute.com/
                      www.sternzeichen-heute.com/
                      www.witze-heute.com/
                      www.routenplanung-heute.com.
                      www.gedichte-heute.com
                      www.sternzeichen-heute.com
                      www.basteln-heute.com
                      www.tattoo-heute.com
                      www.sms.heute.com
                      www.vornamen-heute.com
                      www.lehrstellen-heute.com
                      www.songtexte-heute.com
                      www.hausaufgaben.heute.com

                      Immer wieder beschweren sich dieser Tage Verbraucher über Rechnungen der Firma ISAS (Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR für angebliche Abos.
                      Das Unternehmen betreibt Internetseiten (z.B. www.songtexte-heute.com, www.suchen-heute.com, www.basteln-heute.com, www.fabrikverkauf-heute.com oder www.hausaufgaben-heute.com), bei denen sich oft durch Gratis-Angebote gelockte User anmelden. "Die zum Teil klein gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur Mittels 'pop up' aufrufbaren "Geschäftsbedingungen" werden dann leicht übersehen und nicht durchgelesen.
                      Nach Ablauf von 14 Tagen verschicke die Firma dann Rechnungen.


                      1
                      Alle Emails von der Firma suchen (auch im Verzeichnis gesendete Objekte)

                      2.)
                      Alle Emails der Firma mir bitte zusenden per Email webmaster@adlip.de Betreff P2P oder ICQ 299779126

                      3.) Wie alt seit ihr .

                      Da es viele Angebote der Firma gibt und oft der Widerspruch im Ausland
                      gemacht werden muss.

                      Standartformulare bringen bei der vielzahl der Angebote nichs, die hier reinzusetzen.

                      Wichtig: Keine Zahlung machen - Innerhalb der 14 Tage den Widerruf machen.

                      Viele User schreiben den Firmen und geben dabei rechtliche Einverständnis oder Zusagen ab, die gegen die Benutzer verwendet werden können.

                      Erst hier fragen, dann erst schreiben an die Firma.

                      Inkassobüro können nichts Pfänden,Zwangsvollstreckungen machen usw..

                      Nicht Einschüchtern lassen !!

                      Auf Mahnbescheide sofort Reagieren und Widerspruch einlegen, innerhalb 14
                      Tagen. Wird zu 99 Prozent nicht gemacht.

                      Inkassogebühren UND Anwaltsgebühren zusammen wären ohnehin vor Gericht kaum erstattungsfähig gewesen.

                      Minderjährige können nur mit Zustimmung der Eltern einen Vertrag machen.

                      Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung i.s. des § 1 RBerG dar und ersetzen nicht die Hinzuziehung eines Anwalts im Einzelfall.


                      lg
                      Bernd
                      Zuletzt geändert von berndf; 09.12.2006, 09:22.
                      http://www.computerdeals.de

                      ICQ 299779126

                      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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                      • #71
                        AW: p2p-heute- BETRUG

                        Hatte das gleiche problem,da kam auch ein schöner brief vom anwalt der betrüger mit dem sie druck machen wollten.ich habe einfach einen netten brief zurückgeschrieben und sie haben sich nie wieder bei mir gemeldet.mach dir keinen kopf darum,solange du nix überweist is das kein problem...mfg Lars

                        Kommentar


                        • #72
                          AW: p2p-heute- BETRUG

                          Also ich soll erst mal nichts machen,bis deren Anwalt mir ein Breif schickt.
                          Dann zurück schreiben,aber was ich habe keinen Blassen was ich denen schreiben soll.
                          Was hast du denen geschrieben??? Ps. Kannst ja denn Brief reinposten
                          und ich ändere in dann so das es so Aussieht er sei von mia

                          Bedanke mich schon im voraus dafür!!!

                          MFG ich

                          Kommentar


                          • #73
                            AW: p2p-heute- Abofalle

                            Also ich soll erst mal nichts machen,bis deren Anwalt mir ein Breif schickt.
                            Dann zurück schreiben,aber was ich habe keinen Blassen was ich denen schreiben soll.

                            Grundsätzlich ist jeder Fall anders. Alter, Frist zum Widerruf verpasst und und..

                            Wir geben hier nur reine Hilfestellungen und unsere persönliche Meinung zu Schmittlein und deren Webseiten.

                            Rechtliche Bewertungen und Auskünfte dürfen nur Rechtsanwälte und Verbraucherverbände geben. Kostet aber bis 180 Euro für die Erstberatung.
                            Die Gebühren sind seit 4 Monaten aushandelbar !!!

                            Die meisten bekommen erst per Email eine Rechnung, erst nach Nichtzahlen kommt der Bluff mit dem Inkasso.

                            Betrugsanzeige - Schufaeintrag - Rechtsanwaltkosten,Pfändungen und und

                            Bisher ist mir kein Fall bekannt, wo Schmittlein Benutzer vor Gericht gezerrt hat. Das Risiko dort auf die Schnauze zu fliegen ist Schmittlein bisher zu hoch.

                            Auch die Betrugsanzeigen die sich bei dem Staatsanwalt stapeln, zeigen dass
                            sehr viele unwissentlich ein Abo abgesschlossen haben.

                            Sofern die Gegenseite von einem Vertragsschluß ausgeht, muß sie ihn beweisen. Ansonsten besteht kein Vergütungsanspruch. Die Gegenseite muß genau nachweisen, dass genau Sie einen Vertrag mit der Gegenseite abgeschlossen haben. Kann Sie dies nicht, wird Sie auch einen Prozeß verlieren. Fraglich ist daher, ob sie dieses Risiko eingehen wird oder der bisherige Schriftverkehr nur zur Einschüchterung dient.

                            Zudem kommen hier die §§ 312bff. BGB zur Anwendung, wonach Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sein müssen. Kann die Gegenseite dies nicht beweisen, gilt die 2-wöchige Widerrufsfrist nicht und Sie können den Vertrag unbefristet bis zu einer ordnungsgemäßen Belehrung widerrufen.

                            Auch den Zugang der Rechnung muß die Gegenseite beweisen. Ansonsten bestehen Zweifel an der Fälligkeit der Forderung.

                            Die IP-Adresse alleine weist noch nicht nach, dass Sie am PC gesessen haben und die Daten eingegeben haben und evtl. einen Vertrag geschlossen haben (unabhängig vom noch möglichen Widerrufs).

                            Sehr wichtig:

                            Bei Mahnbescheid sofort reagieren . (Innerhalb 14 Tagen Widersprechen)

                            Rechtlich sind Minderjährige bis 18 Jahren kaum Haftbar zu machen.

                            Ohne Zustimmung der Eltern, sind deren Verträge unwirksam .

                            Nicht unüberlegtes Schreiben, was du Gegenseite als Einverständnis nutzen kann.

                            ( Erst das Gehirn einschalten, dann erst schreiben. Aber besser hier erstmal zu fragen

                            Was tun im Ernstfall ?

                            Ruhe bewahren - Alle Emails auch im gesendete Ordner sichern.

                            Persönlicher Meinungsaustausch gerne über ICQ 299779126 oder
                            Webmaster@adlip.de.

                            Wenn per Email, bitte alle wichtigen Daten wie Alter usw. angeben.

                            Und alle Emails mitsenden.

                            Der Service von CNCHQ.de wird in letzter Zeit oft in Anspruch genommen.

                            Anmerkung:
                            Alle Zusendungen, ICQ Chat werden vertraulich und Diskret behandelt.

                            Eine Weitergabe der Daten und deren Inhalt an Dritte erfolgen nicht.!!

                            Fragen bei mir sind kostenlos

                            lg
                            Bernd
                            Zuletzt geändert von berndf; 12.12.2006, 23:23.
                            http://www.computerdeals.de

                            ICQ 299779126

                            Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                            Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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                            • #74
                              AW: p2p-heute-

                              So, es ist so weit...die Rechnung für Jahr Nr.2 kam...ich werde jetzt einfach nichts tun ^^
                              wünscht mir glück...

                              Kommentar


                              • #75
                                AW: p2p-heute- Schlafe gut ihr Inkassobriefe

                                Wenn man nach der Verbraucherberatung geht, einfach die Briefe sammeln und nichts schreiben, außer den Widerspruch der mit Einschreiben versendet wird.

                                Kein Fall bisher bekannt :

                                Sollte ein Mahnbescheid kommen , dann sofort innerhalb 14 Tagen Widersprechen.

                                Sonst wünschen ich den Inkasso und Rechtsanwaltbriefe eine angenehme
                                Ruhe .



                                lg
                                bernd
                                http://www.computerdeals.de

                                ICQ 299779126

                                Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                                Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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