AW: Diffenrenzen mit der Bildzeitung.
Passend zum Thema heute auf wdr.de ein Artikel zu einem ähnlichen Fall:
http://www.wdr.de/themen/panorama/26...ss/index.jhtml
Hier sollen 2 Bäcker einen Brotaufstrich im Wert von 50cent entwendet haben, also wieder ein geringerwertigerer Betrag.
Dabei sollte ein 26 Jahre alter Bäcker und ein 44 Jähriger Bäcker entlassen werden, im Falle des 26 jährigen entschied das Gericht, dass die Kündigung ungültig sei aufgrund eines Formfehlers. Soweit so gut, Details im Text, nachvollziehbar.
Was mich allerdings etwas irritiert ist, dass dem 44 Jährige ebenfalls Recht gegeben wurde. Betont wird die grundehrliche Haltung, er hat die Tat tatsächlich zugegeben. Entlastet ihn das bzw ermöglicht das eine gemessen an geltendem Recht und diversen Präzedenz Fällen gerechtfertigte Weiterbeschäftigung?
Was macht hier den Unterschied zum Pfandbon Fall?
Dass man hier davon ausgeht, dass der Mann "grundehrlich" ist und man bei der Kassiererin durch diverse Zeugenaussagen und Videoaufnahmen davon ausging, dass sie Wiederholungstäterin ist?
Eine gewisse Ähnlichkeit besteht zwischen den zwei Fällen ja und wenn man es streng betrachtet, ist das "Vertrauensverhältnis" doch in beiden Fällen ge- /zerstört. Oder nicht?
Ich denke, dass das Urteil in höheren Instanzen durchaus noch revidiert werden könnte.
Die Aussage des Geschäftsführers des Einzelhandelverbandes deckt sich übrigens sehr gut mit Nasos Standpunkt, den man auch verstehen sollte:
Was ist eure Meinung dazu?
Ich hab mal versucht eine Wertung des ganzen meinerseits erstmal außen vor zu lassen.
Passend zum Thema heute auf wdr.de ein Artikel zu einem ähnlichen Fall:
http://www.wdr.de/themen/panorama/26...ss/index.jhtml
Hier sollen 2 Bäcker einen Brotaufstrich im Wert von 50cent entwendet haben, also wieder ein geringerwertigerer Betrag.
Dabei sollte ein 26 Jahre alter Bäcker und ein 44 Jähriger Bäcker entlassen werden, im Falle des 26 jährigen entschied das Gericht, dass die Kündigung ungültig sei aufgrund eines Formfehlers. Soweit so gut, Details im Text, nachvollziehbar.
Was mich allerdings etwas irritiert ist, dass dem 44 Jährige ebenfalls Recht gegeben wurde. Betont wird die grundehrliche Haltung, er hat die Tat tatsächlich zugegeben. Entlastet ihn das bzw ermöglicht das eine gemessen an geltendem Recht und diversen Präzedenz Fällen gerechtfertigte Weiterbeschäftigung?
Zudem verwiesen die Richter auf die ehrliche Grundhaltung des Mannes. Er selbst habe dem Arbeitgeber den Verzehr des bestrichenen Brötchens gestanden, obwohl sich der Verdacht gegen seinen Kollegen konkretisiert hatte. Wenngleich die widerrechtliche Aneignung geringwertiger Vermögenswerte ein Kündigungsgrund sei, hätte es in diesem Fall eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers geben müssen, so das Gericht.
Dass man hier davon ausgeht, dass der Mann "grundehrlich" ist und man bei der Kassiererin durch diverse Zeugenaussagen und Videoaufnahmen davon ausging, dass sie Wiederholungstäterin ist?
Eine gewisse Ähnlichkeit besteht zwischen den zwei Fällen ja und wenn man es streng betrachtet, ist das "Vertrauensverhältnis" doch in beiden Fällen ge- /zerstört. Oder nicht?
Ich denke, dass das Urteil in höheren Instanzen durchaus noch revidiert werden könnte.
Die Aussage des Geschäftsführers des Einzelhandelverbandes deckt sich übrigens sehr gut mit Nasos Standpunkt, den man auch verstehen sollte:
Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes, verteidigte hingegen die Kündigungspraxis der Arbeitgeber. "Ein Diebstahl reicht für eine fristlose Kündigung", sagte er in einem Zeitungsinterview. Es gehe dabei ums Prinzip, und nicht um die Größe des Vergehens: "Wo soll man sonst eine Grenze ziehen?"
Ich hab mal versucht eine Wertung des ganzen meinerseits erstmal außen vor zu lassen.
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