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Zur Verbotsliste. Ich find das auch manchmal völlig übertierben. Auf der Seite, wie oben gepostet wurde. Was ist denn daran schlimm. Schlimmer ist eher, wenn da 13 Jährige Mädels durch internet surfen und mit Porno Bilder angeschrieben werden im sogenannten Gästebuch. Zumal schicken die dann die Bilder weiter.
Zu den schlimmsten Verbot ist definitv, dass die gesamte komplette Deutsche Hymne neuerdings verboten ist. Ich hatte sie noch teilweise in der Schule. Nur die ersten 2 Verse einer Strophe mehr nicht. Mein Cousin und vom Kollegen die söhne hatten die nicht ansatzweise gelernt. Grund: Verbreitung nationalsozialister Bewgung und Gedanken. . Dann muss man sich mal die fanzösische Hymne übersetzen lassen. Peter und der Wolf wollten die auch schon verbieten, weil der Bauch aufgeschlitzt wird.
Die Ärzte - Geschwisterliebe ist auch verboten.
Die 1. und 2. Strophe werden nicht mehr gesungen, sind aber nicht verboten.
Wieso auch? Die Hymne enstand schon weit vor dem 3. Reich ebenso wie das Eiserne Kreuz.
Dass man beides wieder mit dem Nationalsozialismus assoziiert ist wieder typisch für den ewigen Selbstmitleidstaat Deutschland.
Duke ist "mein ganz persönlicher Kummerkastendaddy"
Dass man beides wieder mit dem Nationalsozialismus assoziiert ist wieder typisch für den ewigen Selbstmitleidstaat Deutschland.
Viele Verbote und Indizierungen rühren auch eben aus diesem Punkt heraus.
Was ich auch ziemlich Kontraproduktiv finde, ist wenn in Büchern Schwarze entfernt werden, um Bücher für die Öffentlichkeit "ansehnlicher" oder so ähnlich zu gestalten. PK hatte da einige Beispiele gefunden.
1.) Die "'Künstlerin', die Katzen umbringt", hat keine Katzen "ermordet". Sie hat ihrer sterbenskranken Katze das Genick gebrochen. Gut, ich könnte das nicht tun, aber moralisch ist diese Handlung durchaus vertretbar.
2.) Es gab einige Verbote, die nach heutigen Maßstäben Schwachsinn waren. Genauso schwachsinnig ist es aber, sich heute darüber zu beschweren, wo die Werke längst wieder freigegeben sind. Also wenn wir hier über irgendetwas diskutieren sollen, dann bitte über Werke, die zur Zeit verboten sind, obwohl dies nicht gerechtfertigt ist.
3.) Eine Indizierung ist kein Verbot. Der Handel mit solchen Werken wird zwar erschwert, aber nicht verboten. Wenn du ein indiziertes Werk erwerben möchtest, gehst du zum Händler, fragst danach, zeigst deinen Ausweis, dass du auch schon 18 bist, und er gibt/bestellt es dir. Zwischen Indizierung, Verbot und Beschlagnahmung muss also gründlich unterschieden werden.
4.) Zur Hymne hätte ich auch gerne eine Quelle. Wär ja schon sehr paradox. Mein Stand ist da auch, dass alle drei Strophen des Deutschlandlieds nach Herzenslust gehört, gespielt und gesungen werden dürfen. Offizielle Hymne ist allerdings nur die dritte Strophe.
Was tatsächlich verboten ist, ist das Horst-Wessel-Lied. Dieses avancierte unter den Nationalsozialisten zu einer Art Hymne. Trotzdem kann man den Text und Noten sowie Hörbeispiele unter Anderem bei Wikipedia finden.
Zu 1. Ich meinte die (oder wars ein der), die ihre Katze ertränkt hatte. Allerdings ist auch das Genickbrechen, egal aus welchen Gründen auch immer, unzulässig und Mord, besonders, wenn es öffentlich wird.
Laut Google war es ein ungarischer Kurzfilm, wo eine Katze in der Badewanne ertränkt wird. Davon habe ich nie etwas gefunden, was auf ein Verbot hinweist, aber wehe es ist mal ein Nippel zuviel zu sehen. Kranke Welt ist das, ehrlich. Aber warum hinnehmen? Wer die Augen verschließt, macht sich mitschuldig. Lebewesen als Kunstobjekte, vorallem Gewalt gegen diese, das gehört wirklich verboten.
Zu 2. Anscheinend immer noch nicht gerafft, dass ich nur zeigen wollte, wielange sich sowas schon durch die Geschichte zieht.
Aktuelles willst du? Dann erinnere dich doch bitte an die Generals - Indizierung, die aus fadenscheinigen und nicht nachvollziehbaren Gründen erfolgte. Irakkrieg, wie schlimm.
Oder das in sehr vielen Spielen Menschen zu Robotern geändert werden, um drohenden Indizierungen zu entgehen.
Zu 3. Mir ist klar, dass eine Indizierung kein Verbot ist. Dennoch ist es eine Bevormundung und damit Einschränkung erwachsener Leute. Sicher kannste zum Händler gehen und fragen, dennoch ist das nicht öffentliche Ausstellen eine Einschränkung. Altersbeschränkungen und die Einhaltung derer genügen völlig. Wer Indizierungen befürwortet, der befürwortet auch die Bevormundung, die sicher nicht schwächer werden wird, eher das Gegenteil, der Erwachsenen. Und wer volljährig ist, der kann ja wohl auch selbst entscheiden, was er sich antut. Eine Indizierung ist zudem eine Art Kainsmal für diejenigen Werke und damit verbunden auch ihren Herstellern. Umsatzeinbußen seien da nur eine mögliche Folge.
1.) Sry, meinst du wohl was andres. Von dem Film habe ich noch nichts gehört. Aber da wieder nur aus dem Hörensagen berichten zu können, ist auch wieder nur sehr vage.
2.) Nein, wer sich über "andere Verbote, um dubiose Sperrlisten und die Errichtung eines Überwachungsstaat" beschwert, der redet nicht über die Geschichte. Und dass es Zensur in der Geschichte gab, weiß eh schon jeder.
Außerdem hast du dich ja sehr schnell auch auf die Gegenwart eingelassen.
Zu Generals: Die Indizierung geht vollkommen in Ordnung. Da werden ethisch geächtete Waffen nicht nur gezeigt, sondern auch aktiv eingesetzt. Die grafische Darstellung ist zugegebenermaßen nicht sonderlich detailliert, aber bei sowas zählt der Gedanke dahinter.
- Flammenwerfer mit deutlicher Verbrennungsanimation von Menschen
- Nuklearwaffen und taktischer Einsatz der Strahlenkrankheit
- biologische und chemische Kampfstoffe
Das alles ist schon ziemlich grausam, wenn du mich fragst, und gehört nicht in Kinderhände. Und wenn ein Produkt öffentlich ausgestellt wird, dann kann ein Kind sich das auch anschauen.
Und natürlich ist das auch Bevormundung. An Bevormundung führt allerdings kein Weg vorbei. Bevormundet werden wir überall da, wo es um Sicherheit geht.
Du beschwerst dich ständig über bestehende Grenzen und zweifelst sie im Grundsatz an.
Wenn man dich dann fragt, wie es ohne diese Grenze gehen soll, ruderst du zurück und sagst nur noch, sie sei an der falschen Stelle.
Bohrt man daraufhin weiter, wo diese Grenze stattdessen gezogen werden soll, weichst du nur noch aus und tust eventuelle Beispiele als "ohne Kontext" ab.
Tut mir Leid, aber so kann niemand deine Beschwerden ernst nehmen.
4.) war natürlich nicht an dich gerichtet, sondern an Crustenscharbap.
Zuletzt geändert von HQ|Doskilos; 26.07.2010, 17:39.
Zu der Katze brauchste nur mal zu googlen, da findeste schon genug. Ich selbst werde mir das Video weder ansehen, noch es posten. Einmal ansehen reicht, um mir schlechte Nächte verursacht zu haben.
Zu Generals: Es gibt zig Spiele, wo es Tote durch die unterschiedlichsten Dinge gibt. Daher ist diese Indizierung willkürlich, wie die meisten. Nur Deutschland und China indizierten Generals, daran sieht man deutlich, dass gerade Deutschland sich in sinnlosen Moralvorstellungen verstrickt und diese in keinster Weise irgendwie schützend wirken. Beispiele an Ländern ohne diesen Indizierungskram zeigen deutlich, dass es niemals an Spielen/Filmen und Co liegt, wie hoch die Kriminalitätsrate unter Jugendlichen ist.
Generals hat zudem starke satirische Elemente, was wie üblich nur die Deutschen nicht raffen.
Und deinem restlichen Geschwurbel kann ich nicht folgen, sorry. Mir sowas vorzuwerfen ist UF - Niveau, machen nur Leute, die keine Argumente mehr haben und ihre konservative Schiene nicht verlassen wollen. Falls du noch was in die Richtung loswerden willst ---> PN.
Es gibt zig Spiele, wo es Tote durch die unterschiedlichsten Dinge gibt. Daher ist diese Indizierung willkürlich, wie die meisten.
Der Unterschied liegt wie bereits erwähnt in der Art und Weise. Es geht darum, dass man in Generals über Methoden verfügt, die großes und selbst militärisch betrachtet unnötiges Leid verursachen (Flammenwerfer, Kernwaffen, Anthrax).
Und dadurch ist die Indizierung NICHT willkürlich.
Der Unterschied liegt wie bereits erwähnt in der Art und Weise. Es geht darum, dass man in Generals über Methoden verfügt, die großes und selbst militärisch betrachtet unnötiges Leid verursachen (Flammenwerfer, Kernwaffen, Anthrax).
Und dadurch ist die Indizierung NICHT willkürlich.
Weil es all diese Sachen ja nirgendwo in anderen Spielen auch gibt?
Zu Generals: Die Indizierung geht vollkommen in Ordnung. Da werden ethisch geächtete Waffen nicht nur gezeigt, sondern auch aktiv eingesetzt. Die grafische Darstellung ist zugegebenermaßen nicht sonderlich detailliert, aber bei sowas zählt der Gedanke dahinter.
- Flammenwerfer mit deutlicher Verbrennungsanimation von Menschen
- Nuklearwaffen und taktischer Einsatz der Strahlenkrankheit
- biologische und chemische Kampfstoffe
Das alles ist schon ziemlich grausam, wenn du mich fragst, und gehört nicht in Kinderhände. Und wenn ein Produkt öffentlich ausgestellt wird, dann kann ein Kind sich das auch anschauen.
Und das alles war auch nicht im geringsten der Grund für die Indizierung, weil es all das noch im Spiel gibt.
Grund für die Indizierung war wegen der Nähe zum Afgahnistankrieg und die politische Spielereien. Grund waren die Selbstmordattentäter. Grund war damals die GLA/GBA, schon wegen ihrem Namen, aber auch wegen den Missionen, in denen man Zivilisten mit Massenvernichtungswaffen töten sollte, wo sich Angriffe PRIMÄR gegen Zivilisten richtete.
Was du da anbringst, sind bestenfalls Gründe, weshalb es schlimmstenfalls ab 18 Jahre sein dürfte, aber wegen in 1. Linie der politischen Gründe wurde es INDIZIERT, also aus dem Handel heraus genommen.
Für mich ist es zwar verständlich warum, nur beführworte ich diese Indizierung von Generals, die letzten Endes zu Generäle führte, nicht. Zumal es nur heuchlerei ist, Cyborgs sind auch Menschen und Uncut-Patches versetzen das Spiel in seinen Orginalen, ungeschnittenen Zustand zurück, von daher war die Indizierung bloß nur Aktionismus, mit dem man mögliche Kontrollen zerschlagen hatte.
Am lustigsten sind ja die Zensierungen in C&C3, aber ist auch so'n alter Hut...^^
Du Paka, ich find's ja schön, dass du dich immer wieder auf's Grundrecht berufst, aber dabei solltest du dann schon wirklich alle Absätze der jeweiligen Artikel betrachten. Die von dir aufgelisteten Werke sind alle bis auf 1 nach Art. 5, 2 des GG von Art. 5,1 ausgenommen. Die erwähnte Ausnahme ist nicht vom Staat zensiert oder beschlagnahmt worden.
Guillaume Apollinaire: "Elftausend Ruten" 1987
Gewaltpornographie fällt unter Jugendschutz
Heinrich Wille: Barschel-Buch, 2008
Weitergabe solcher Informationen ist eine Straftat
Dr. A.Narcho, Dr. Marie Huana und Privatdozent Dr Kiff-Turner: „Wege zu Wissen und Wohlstand oder: Lieber krankfeiern als gesund schuften“, 1981
Wie bereits im Artikel erwähnt öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Betrugsanstiftung, was an sich wiederum eine Straftat ist
Schulbuch: „Unterwegs zur Welt“ (Volk und Wissen Verlag Berlin), 1998
Die Bildungsministerien haben Entscheidungsfreiheit über Schulbücher und können als solche, wie jeder Käufer, den Hersteller zu Änderungen anregen. Eine staatliche Zensur, Beschlagnahmung o.ä. gab es nicht, das Buch ist noch erhältlich.
William Powell: "The Anarchist Cookbook", USA 1977
Inhalt ist mal wieder strafbar. Aufruf zu Straftaten.
amazon Reinigungsaktion 2009
Als eigenständiges Unternehmen kann Amazon frei bestimmen, was und was nicht verkauft wird
Beschlagnahme: Nin, "Delta der Venus", Friday, "Die sexuellen Phantasien der Männer", Comfort, "Joy of Sex", Bundesrepublik 1983
Jugendschutz. Oh Gott, kann nicht einer mal an die Kinder denken?!?
„Massimissa oder Die Lust der Freiheit“, 1986
Steht sogar da, Jugendschutz.
Emanuelle Arsan:Emanuelle - zweiter Teil, 1986
Und nochmal das gleiche!
Claudia Gehrke: "Mein heimliches Auge", 1996
Schon wieder!
Will McBride: Aufklärungsbroschüre „Zeig mal“, 1974/1996
Es kam hierbei zu keinerlei staatlichen Zensuren. Die Liste versucht somit erneut (siehe "Unterwegs zur Welt") durch Implikation ein Fehlverhalten darzustellen, das nicht existiert
Carlos Marighela: "Zerschlagt die Wohlstandsinseln der Dritten Welt", 1971/72
Aufruf zu Straftaten, Mord, Totschlag...
Judith Wilske und Andre´ Erlen: „Mein erstes Shoppingbuch“, 2000
Oh Gott, die Kinder...
Solltest du (möglicherweise zu Recht) eine dieser Urteile als zwar rechtlich korrekt aber zu hart ausgelegt betrachten, kannst du gerne das BVG anrufen. Ist nur 10 min von mir entfernt, ich spendier dir gern en Bier wenn du hier bist.
Und das alles war auch nicht im geringsten der Grund für die Indizierung, weil es all das noch im Spiel gibt.
Aber nicht mehr im Einsatz gegen Menschen. Das macht den Unterschied in der Hinsicht aus.
Die Nähe zum politischen Geschehen der damaligen Gegenwart war auch ein Grund (speziell die Selbstmordattentäter, aber die gehören ja auch wieder zum Aspekt "Grausamkeit"), aber nicht der Einzige.
Kommentar