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BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

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  • #46
    AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

    Also neu kaufen werde ich es auch nicht... an für sich wollte ich EA von nun an boykottieren, ihre Spiele nur noch gebraucht kaufen (ist paradox, da mir ein gebrauchtes Spiel die ganze Misere erst eingebrockt hat ) Letztens wollte ich mir noch Zero Hour kaufen, für 10€... aber dann hab ich Path of Neo gesehen für den gleichen Preis
    Na ja, falls ich bei EA echt gegen eine Wand rede, dann hoffe ich mal, dass es irgendwann ein BattleTech Onlinespiel gibt, und dass es NICHT von EA ist
    Fürchte keinen Tod. Es gibt keinen Tod. In der Leere.

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    • #47
      AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

      So, ich bin auch mal wieder da. Hab leider erst heute die Antwortmail von EA bekommen.

      Sehr geehrter Kunde,

      die Nutzungsbedingungen unserer Spiele sind auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft. Wir haben bei EA eine eigene Rechtsabteilung die diese Nutzungsbedingungen für unsere weltweiten Departments überprüft und aktualisiert. Sie können
      diese Terms of Service auf den verschiedenen Webseiten (in mehreren Sprachen) nachlesen. Zudem finden Sie bestimmte,
      wichtige Punkte auf den Rückseiten der Spieleverpackungen.

      "...UM ZUGANG ZU DEN ONLINE-FEATURES ZU ERHALTEN, IST DIE VORHERIGE REGISTRIERUNG DIESES SPIELS MIT DEM BEILIEGENDEN

      EINZELNUTZER!!!!

      REGISTRIERUNGSCODE ERFORDERLICH. DIESES SPIEL KANN NUR VON EINEM NUTZER REGISTRIERT WERDEN.....

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr EA Kundendienst
      Ich gehe einfach mal davon aus, das Ihr alle Eure Spieleverpackung greifbar habt. Steht bei Irgendwem etwas auf Rück-, Forder- Innen-, oder auch sonstwo -seite, etwas von wegen: "BEILIEGENDEM EINZELNUTZER !1!!!ELF REGISTRIERUNGSCODE"?
      Bei mir jedenfalls nicht. Es wird lediglich auf die Zwangsregistration zum spielen hingewiesen... Ausserdem kann ich sehr wohl normal geschriebenes Lesen und bin nicht auf Großschreibung angewiesen. Klingt ja fast so als ob ich Kritik Resistent bin

      Das EA ne Rechtsabteilung hat will ich ja gar nicht anzweifeln, ich zweifel ja nur an der rechtlichen Zulässigkeit
      Desweiteren ist für mich irrelevant was auf irgendwelchen Internetseiten steht, es hat mir beim Kauf des Spiels zur Verfügung zu stehen. Und wenn EA das in die DVD Hülle meißelt!

      Jedenfalls brauch ich für meine Antwort nun erstmal nen bissi.

      Hoffe Euch erheitert zu haben

      Kommentar


      • #48
        AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

        Was auf WEBSEITEN in verschiedenen Sprachen steht ist vollkommen irrelevant, denn Lizenzbestimmungen und Eulas die man erst dann zu lesen bekommt wenn man das entsprechende Produkt gekauft bzw. installiert sind Null und Nichtig !

        Entsprechende Hinweise haben VOR DEM KAUF zur Verfügung zu stehen !

        Selbst wenn EA sich auf das ONLINE FEATURE beruft, es ist und bleibt Sache von EA dafür Sorge zu tragen das man ein Spiel auch weiter verkaufen kann ohne es an den Kunden oder einen Account zu binden.
        Notfalls muss EA dafür eben sorgen das bei einem aktivierten Spiel und dem Nachweis des Originals der entsprechende ACCOUNT gelöscht werden kann, so das der User mit dem gleichen oder mit einem, von EA versanden KEY, wieder aktiviert werden kann.

        Die Rechtslage mag vielleicht in anderen Ländern durchsetzbar sein, aber in Deutschland sind immer noch andere Gesetze zu Gange, welche solche Geschäftsgebaren für mehr als fragwürdig darstellen.
        Einen Kunden anhand eines Accounts an ein Produkt zu binden kann nicht richtig sein !
        Tschau

        Tomy Tom
        Never Surrender


        Unterstützt unsere HQ-Stadt !

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        • #49
          AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

          Hab da auch meine eigenen erfahrungen gesammelt: (von unten nach oben lesen)

          Diskussions-Thread :
          ------------------------------------------
          Kunde (Agent) 05/23/2007 04:22 PM
          Sehr geehrter EA Kundendienst (da ich keinen Namen von Ihnen mitgeteilt bekommen habe, spreche ich Sie so an),

          Da Sie scheinbar nicht in der Lage sind auf meine Anfragen, außer mit vorgefertigten Texten zu antworten, die Sie einfach kopieren, setze ich Ihnen mit diesem Schreiben eine Frist bis zum 06. Juni 2007 um den in dieser Korrespondenz erläuterten, von Ihnen zu vertretenden Sachmangel der von Ihnen hergestellten Software zu beseitigen. Bei Nichterfüllung sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie eizuleiten.

          Mit freundlichen Grüßen

          ---------------------------------------
          Antwort (JK) 05/23/2007 01:35 PM
          Sehr geehrter Herr Pineker,

          beachten Sie bitte, dass eine Registrierung nur einmal möglich ist. Dabei wird die Seriennummer an ein EA-Konto gebunden. Eine nachträgliche Löschung der Registrierung oder Übertragung der Seriennummer ist leider nicht möglich. Daher können wir Ihnen nur, wie bereits erwähnt, die folgenden Hinweise geben:

          1. Sie kontaktieren den Verkäufer des Spiels und erfragen dessen Kontodaten, damit Sie das Spiel auch im vollem Umfang nutzen können.
          2. Sie treten vom Kauf zurück, lassen sich Ihr Geld zurückerstatten und kaufen das Spiel dann im regulären Handel.

          Mit freundlichen Grüßen
          Ihr EA Kundendienst

          ------------------------------------------
          Kunde (Agent) 05/22/2007 02:00 PM
          Sehr geehrter EA Kundendienst,

          damit bekräftigen Sie also die Aussage, dass die von Ihnen hergestellte und vertriebene Software, wenn diese vom Erstanwender an Dritte weiterverkauft wird, nicht mehr im vollen Umfang oder gar nicht mehr genutzt werden kann und damit den kompletten Gebrauchswert verliert?

          Technische Diskussionen sind hier nicht von Belang, Lizenzschlüsselfragen interessieren mich genauso wenig. Ich besitze eine Legal erworbene Kopie einer Software Ihres Hauses die nicht funktioniert, obwohl alle Anforderungen erfüllt sind.

          Zu Ihren Lösungsvorschlägen sei außerdem anzumerken:
          Zu1: Dies ist Datenschutzrechtlich leider nicht möglich.
          Zu2: Natürlich währe es denkbar den Verkäufer wegen eines Sachmangels zu belangen, jedoch klingt es recht Absurd jemandem erklären zu müssen das der Sachmangel von EA bewusst herbeigeführt ist, daher sind Sie durchaus der richtige Ansprechpartner für dieses Problem. Weiterhin finde ich, dass der Gebrauchtwarenmarkt nicht gerade irregulär oder gar illegal ist…

          Abschließend sei zu sagen, das Sachen die auf der Hand liegen, nicht immer Spiele von EA sein müssen, Valve zum Beispiel, hat da eine ganz andere Firmenpolitik...

          Bitte um Klärung

          Mit freundlichen Grüßen

          ---------------------------------------
          Antwort (JK) 05/22/2007 01:15 PM
          Sehr geehrter Herr Pineker,

          wenn Sie onlinefähige Spiele gebraucht kaufen, dann liegt es auf der Hand das diese bereits registriert und genutzt wurden. Und da jede Seriennummer einmalig ist, ist auch nur eine Registrierung des Spiels möglich. Leider ist es auch nicht möglich diese Registrierung rückgängig zu machen, womit Ihnen diesbezüglich zwei Möglichkeiten bleiben.

          1. Sie kontaktieren den Verkäufer des Spiels und erfragen dessen Kontodaten, damit Sie das Spiel auch im vollem Umfang nutzen können.
          2. Sie treten vom Kauf zurück, lassen sich Ihr Geld zurückerstatten und kaufen das Spiel dann im regulären Handel.

          Mit freundlichen Grüßen
          Ihr EA Kundendienst

          ----------------------------------------------------
          Kunde (Agent) 05/22/2007 10:45 AM
          Sehr geehrte Damen und Herren,

          vor kurzem habe ich eine gebrauchte Version des Spieles Battlefield 2142 gekauft.
          Um dieses Spiel spielen zu können muss ich den CD-Key an meinen Account binden können.
          Nun ist es aber so, dass die Bindung des Keys an den alten Account noch gültig ist.
          Daher meine Bitte, die Bindung des CD-Keys an den Account des Vorbesitzers zu lösen.
          Den CD-Key werde ich Ihnen auf Anfrage zusenden oder telefonisch mitteilen. Kaufunterlagen sind natürlich auch vorhanden.

          Bitte servieren Sie mir keine Ausreden á la "...dies ist aus datenschutztechnischen Gründen nicht möglich..." da der Freie Handel mit gebrauchter Software eher wenig mit dem Datenschutz zu tun hat.

          Sollten Sie hingegen Argumentationsschwierigkeiten bezüglich der Rechtsabteilung haben können Sie sich folgenden Text zu Gemüte führen:
          "Software ist in der Regel urheberrechtlich geschützt. Eine Antwort auf die Frage, ob ein Softwarenutzer berechtigt ist, eine gebrauchte Software gegen den Willen des Rechteinhabers weiter zu vertreiben findet sich daher im Urhebergesetz (UrhG).
          Alles dreht sich hier um den so genannten Erschöpfungsgrundsatz gem. § 69 C Nr. 3 Satz 2 Urhebergesetz. Der Erschöpfungsgrundsatz sagt sinngemäß aus, dass das grundsätzliche Recht des Rechtsinhabers, die Verbreitung seines Werkes vorzunehmen oder zu gestatten dann erschöpft ist, wenn ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eine anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wird.
          Zweck des Verbreitungsrechts ist es, dem Urheber die alleinige Möglichkeit einzuräumen, durch die erstmalige Veräußerung eine angemessene Gegenleistung für seine Schöpfung zu erhalten. Hat der Rechteinhaber aber mit dem Erstverkauf dann erst einmal sein (Erst-)Verwertungsrecht ausgeübt, hat er es damit verbraucht. Es hat sich in diesem Sinne „erschöpft“.
          Ab diesem Zeitpunkt steht das Interesse des Urhebers hinter dem allgemeinen Interesse zurück, dass das bestreffende Werkexemplar im Geschäftsverkehr ungehindert zirkulieren kann. So bewirkt die Erschöpfung, dass ein einmal mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Veräußerung in Handel gebrachtes Original oder Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms auch ohne Einwilligung des Urhebers an Dritte weiterverkauft werden darf. In Bezug auf diese eine bestimmte Werkkopie kann der Urheber eine Weiterverbreitung - sei es durch Verkauf, Tausch oder Schenkung - insoweit nicht mehr verhindern. Wird das Verbreitungsrecht des Lizenznehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, ist eine solche Klausel gemäß § 307 II, Nr. 1 unwirksam, da sie von wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken, nämlich dem Erschöpfungsgrundsatz abweicht.
          Hier liegt eine bahnbrechende Entscheidung des BGH vor, die sog. OEM-Entscheidung aus dem Jahr 2000, Az.: I ZR 244/97. Der BGH hatte den Weiterverkauf von „entbundelter“ Software an Endverbraucher für zulässig erklärt. Ist die Software im Original oder als Vervielfältigungsstück erst einmal mit Zustimmung des Urhebers durch Veräußerung in den Verkehr gelangt, so ist sein Verbreitungsrecht in Bezug auf dieses Werkstück gem. §§ 69 C Nr. 3, 17 Abs.2 UrhG erschöpft, so die BGH-Richter. Folglich war es Microsoft seinerseits verwehrt, die nach dem Erstverkauf stattfindende Weiterverkäufe seiner Software zu verbieten, selbst wenn diese ohne die dazugehörige Hardware vertrieben wurde."

          Bitte um Rückmeldung bezüglich Sachstand.

          Mit freundlichen Grüßen


          Vorteilhaft ist natürlich das mir ein Justiziar für lau zur Verfügung steht...

          Besser währe natürlich wenn alle Betroffenen, also alle Besitzer eines EA Spieles, und alle die es werden wollen, sich bei EA zu Wort melden und andere "Kanäle" einschalen...

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          • #50
            AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

            Zitat von derpikniker Beitrag anzeigen
            Vorteilhaft ist natürlich das mir ein Justiziar für lau zur Verfügung steht...

            Besser währe natürlich wenn alle Betroffenen, also alle Besitzer eines EA Spieles, und alle die es werden wollen, sich bei EA zu Wort melden und andere "Kanäle" einschalen...
            Glaube mir, wenn ich in der gleichen Lage wäre, dann würde ich Dir bei Seite stehen !
            Allerdings boykottiere ich schon seit längerer Zeit die Spiele die aus dem Hause EA kommen und das nicht zuletzt wegen deren Firmenpolitik !

            Auf alle Fälle bist du auf dem richtigen Weg !
            Ich hoffe das sich hier oder anderswo noch Leute finden die dich unterstützen können, welche das gleiche Problem haben.

            Zu wünschen wäre es euch dann auch das Ihr mit einer entsprechenden Klage dann auch durch kommt, denn das was EA da treibt ist weder Kundenfreundlich, noch an der freien Marktwirtschaft orientiert.

            Für mich sind solche Geschäftsgebaren wie das binden der Kunden an ein Spiel über einen Account der weder gelöscht noch geändert werden kann eine form von Monopolismus !
            Recht seltsam ist auch das nur EA sich hier strikt weigert das ganze zu kippen.
            Tschau

            Tomy Tom
            Never Surrender


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            • #51
              AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

              ich weiß ja nicht, ob ne Sammelklage was bringen würde...^^
              Fürchte keinen Tod. Es gibt keinen Tod. In der Leere.

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              • #52
                AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

                Eine Sammelklage ist soweit ich weiss sogar nachteilig, da dann der Streitwert steigt. Bei dem derzeitigen Streitwert von ca 30€ sind die Gesamtkosten für eine Verhandlung meinerseits (bei Klageabweisung) auf 120€ begrenzt. Nach einigen Gesprächen mit dem Juristen, hat er keine bedenken das es gut ausgehen könnte. und wenn nicht hat man halt 120€ verloren, was einen nicht umbringt. Sollte es jedoch klappen, hat die Industrie einen Präzedenzfall, welcher nicht allzuleicht zu knacken ist...

                Jedoch sollte man solche Fälle durchaus in Spielemagazinen und anderen Medien (zb GIGA) publik machen. Leider habe ich auf dieser Ebebe keine Beziehungen...

                UPDATE ( von unten nach oben)
                Diskussions-Thread
                Kunde (Agent) 05/24/2007 03:53 PM
                Sehr geehrter EA Kundendienst,

                ich stimme Ihnen zu, dass die Rechte das Spiel in vollem Umfang nutzen zu können, beim Erstkäufer des "Originals" liegen. Jedoch ist es auch so das der Erstkäufer des "Originals" mit dem Weiterverkauf der Software auch die Nutzungsrechte an dieser Software an den nächsten Käufer (mich) abtritt. Wenn ich als Zweitkäufer das Spiel erwerbe, und, wie Sie betonen, im Grunde keine Rechte auf vollem Umfang des Spiels und dessen Nutzung habe, ist der freie Handel mit Gebrauchtwaren komplett ad absurdum geführt. Mit welcher gesetzlichen Grundlage wollen Sie diese von Ihnen gemachte Behauptung begründen?
                Hierzu sei angemerkt das durch den Erschöpfungsgrundsatz gem. § 69 C Nr. 3 Satz 2 Urhebergesetz Sie den Weiterverkauf und die Nutzung der Software nicht unterbinden dürfen. Ferner dürfen Sie das Verbreitungsrecht des Lizenznehmers sowie das Nutzungsrecht von Zweitkäufern in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausschlissen, da eine solche Klausel gemäß § 307 II, Nr. 1 unwirksam ist, da sie von wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken, nämlich dem Erschöpfungsgrundsatz abweicht.
                Lassen Sie mich ein Mal abstrahieren:
                Ich bin stolzer Erstkäufer eines Notebooks mit Fingerprintreader, welcher erst durch das Lesen meines Fingerabdruckes entsperrt wird und zu benutzen ist. Wenn Ich die Situation auf den hier vorliegenden Fall übertrage, muss ich bei einem Weiterverkauf des Notebooks mir einen Finger abschneiden und dem Zweitkäufer mitschicken, damit dieser das Notebook nutzen kann. Und dies nur aus dem Grund, dass der Notebookhersteller sich weigert den Fingerprintreader zu entsperren. Gerne dürfen Sie dieses Beispiel auf Oberkalsselimousienen mit Stimmcodeerkennungssystem übertragen.
                Hoffe Ihnen mit dieser Argumentation einen einfacheren Weg zur Entscheidungsfindung für und gegen einen Rechtstreit gezeigt zu haben.
                Bitte Sie weiterhin die von mir gesetzte Frist für die Beseitigung des Sachmangels einzuhalten.

                Mit freundlichen Grüßen

                Antwort (JK) 05/24/2007 02:58 PM
                Sehr geehrter Herr Pineker,

                die Rechte das Spiel in vollem Umfang nutzen zu können, liegen beim Erstkäufer des Originals. Wenn Sie als Zweitkäufer das Spiel erwerben, haben Sie im Grunde keine Rechte auf vollem Umfang des Spiels. In diesem Fall liegen die Rechte nach wie vor beim ersten Käufer und dieser könnte Ihnen auch die entsprechenden Kontodaten übermitteln. Ob er Ihnen diese nennt, liegt im Ermessen des jeweiligen Verkäufers. Falls Sie die Zugangsdaten nicht erhalten und somit das Spiel nicht in vollem Umfang nutzbar ist, treten Sie bitte vom Kauf zurück. Kaufen Sie das Spiel danach regulär im Handel.

                Mit freundlichen Grüßen
                Ihr EA Kundendienst

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                • #53
                  AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

                  ich habs ja versucht die Problematik in anderen Medien publik zu machen...hab mich aber zunächst nur auf GameStar und ComputerBildSpiele beschränkt, die sich übrigens immer noch nicht gemeldet haben. Mein letzter Strohhalm ist im Moment die Hoffnung, dass ich den Typen der mir das Spiel verkauft hat nochmal aufm Flohmarkt sehe (viele Verkäufer sind sozusagen Stammverkäufer, ich hoffe der Typ auch) und dann tausch ich das Spiel um... ich habe meines Erachtens alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Klage wäre das einzige was übrig bliebe, aber das ist mir zu teuer.
                  Fürchte keinen Tod. Es gibt keinen Tod. In der Leere.

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                  • #54
                    AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

                    Zitat von Gonozal Beitrag anzeigen
                    ich habs ja versucht die Problematik in anderen Medien publik zu machen...hab mich aber zunächst nur auf GameStar und ComputerBildSpiele beschränkt, die sich übrigens immer noch nicht gemeldet haben. Mein letzter Strohhalm ist im Moment die Hoffnung, dass ich den Typen der mir das Spiel verkauft hat nochmal aufm Flohmarkt sehe (viele Verkäufer sind sozusagen Stammverkäufer, ich hoffe der Typ auch) und dann tausch ich das Spiel um... ich habe meines Erachtens alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Klage wäre das einzige was übrig bliebe, aber das ist mir zu teuer.
                    Dann warte doch mal ab was aus dem Fall von derpikniker wird.
                    Das ganze sieht bis jetzt ja sehr gut aus und wenn es definitiv ein Präzedenzfall wird, dann werden weitere Kläger durchaus ein leichteres Spiel haben.

                    @Präzedenzfall
                    Ich denke das du hier keine größeren Beziehungen brauchen wirst, denn wenn diese Klage wirklich durchkommt, dann braucht es nur bei einigen Magazinen erwähnt zu werden.
                    Zudem ist eine Verbreitung über das Internet durchaus mehr wert. );
                    Tschau

                    Tomy Tom
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                    • #55
                      AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

                      Hey Leute!

                      Und wieder hat es einen Ahnungslosen getroffen! Hab mir das spiel vor kurzem bei ebay ersteigert, und erhofft, dass das registrierungssystem wie bei BF2 funzt. dort kann man mit einem key beliebig viele accounts anlegen, aber nur mit einem zur zeit spielen. möchte ein 2. mit dem selben key spielen, bekommt er sofort die ansage, dass der key bereits in gebrauch ist.

                      dass es jedoch bei gleicher engine ,gleichem Hersteller und fast identischem spiel plötzlich derart verändert ist, lässt darauf schliessen, dass ein system dahinter steht.

                      Ich werde versuchen den Kauf bei Ebay rückgängig zu machen, und ab dann keine EA-games mehr kaufen.

                      Vielen Dank für Eure hartnäckigkeit! Durch Euch kann ich mir hoffentlich ne menge unnötigen Mailverkehrs mit dem Sauverein ersparen. Es sei denn, der Käufer nimmt es nicht zurück.

                      Dass nur 1 account pro key möglich ist, steht nirgendwo auf dem originalspiel. das kann so nicht rechtens sein. aber wegen 30 euro nen anwalt ohne rechtschutz ist mir dann doch zu riskant.

                      dass deren rechtsabteilung angebl. alles auf richtigkeit geprüft hat, ist nur ein indiz dafür, dass sich EA über den sachverhalt bewusst ist. alles abgekartet...

                      mal sehen, was da noch alles passiert *gespannt*

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                      • #56
                        AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

                        Zitat von slayer2k4 Beitrag anzeigen
                        ..... Es sei denn, der Käufer nimmt es nicht zurück....
                        Ich kenne die ganzen Bestimmungen bei eBay nicht, aber hier sollte es auch eine Art "Rückgaberecht" geben.

                        Begründen kannst du dies ja allemal, es sei denn der Käufer liefert Dir den Account mit, allerdings würde ich mir dies dann nur SCHRIFTLICH ZUSAGEN lassen das er den angelegten Account für das Spiel nicht mehr weiter benutzt.
                        Tschau

                        Tomy Tom
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                        • #57
                          AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

                          Hallo nochmal!

                          der verkäufer wusste von diesem ganzen vorgang auch nix. schon traurig, dass man nirgendwo darauf hingewiesen wird, dass nur eine einzige registrierung möglich ist.

                          er hat seine accountdaten nun geleert, und mit meiner mailadresse versehen. der account ist somit auf mich übertragen *froi* (bestätigungsmail hab ich auch bereits erhalten)

                          wenn EA das als "legitim" sieht, ist es ja absolut i.o. ! aber das muss doch irgendwo auch GANZ GROSS auf der hülle stehen, oder? sowas kann doch kein mensch wissen!

                          hoffe, meine erfahrungen tragen dazu bei, dass andere dieses problem nicht haben werden!

                          lg, slayer...

                          Kommentar


                          • #58
                            AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

                            Und wird Ea endlich mal feritg gemacht oder nicht?
                            Gratis Ipod ??? Hier Klicken

                            Kommentar


                            • #59
                              AW: BF2142 gebraucht gekauft = Arschkarte gezogen?

                              so, es gibt was neues zu berichten: Mein Onkel war auf Malle im Urlaub und hat mir SuM2 mitgebracht (original ausm Kaufhaus, Spiel ist ja zum Glück Multilanguage) Ich habe das Spiel installiert und wollte ne Runde Online zocken, da dürft Ihr dreimal raten welche Meldung da wieder kam: rrrrichtig, Key wurde bereits verwendet... ich glaub echt mich holnse ab, obwohl es diesmal ein ungebrauchter ist
                              Fürchte keinen Tod. Es gibt keinen Tod. In der Leere.

                              Kommentar


                              • #60
                                Könnte behilflich sein

                                Lieber Gonozal, ich habe deinen Fall lange verfolgt und ich könnte dich unterstützen. EA verschtöst schon ein Datenschutzgesetz, in dem es vorschreibt, nur Einzelaccounts zu erstellen. Ich bin Rechtsanwalt in der Vertretung Opfern von Softwarebetrug und Daten. Du könntest sofort an den Staatlichen Gerichtshof schreiben und diesen Fall anzeigen. EA würde mit eine hohen Geldstrafe rechnen, und DANN würden sie sofort dier Schranken öffnen. Ich würde dich gerne in deinem Fall unterstützen und ihn der Presse öffentlich machen.

                                Vipeer, der Rechtverdreher...

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